Neue Briefe verzögern Hammermord-Prozess weiter

Plötzlich tauchen neue Briefe auf: Warum der Memminger
Hammermord-Prozess kurz vor Schluss ins Stocken gerät und was der
Streit um die Psyche des Angeklagten jetzt für das Urteil bedeutet.

Memmingen (dpa) - Im Prozess um einen Hammermord an zwei Senioren in
Günzburg wird weiter über die Schuldfähigkeit des angeklagten
31-Jährigen gerungen. Kurz vor den Plädoyers legte die Verteidigung
des Mannes zwei Schreiben vor, mit denen belegt werden soll, dass der
Angeklagte bei der Tat psychisch krank gewesen sei.

Die Diskussion darüber verzögerte den Prozess, bei dem am Donnerstag
bereits das Urteil verkündet werden sollte, erheblich. In den
kommenden Wochen sind nun mehrere weitere Verhandlungstage geplant.

Das Landgericht Memmingen bestellte am Donnerstag zunächst nochmals
den Gerichtspsychiater ein, die Verteidigung den von ihr beauftragten
zusätzlichen Gutachter. Beide hatten bereits am Vortag kontrovers
darüber diskutiert, ob bei dem 31 Jahre alten Deutschen eine
Wahnvorstellung vorliegt und er deswegen nur eingeschränkt
schuldfähig oder sogar schuldunfähig sein könnte.

Dem Angeklagten wird vorgeworfen, aus Rache seine Großmutter und
deren Mann mit einem Hammer erschlagen zu haben. Nach Ansicht der
Staatsanwaltschaft war er davon ausgegangen, dass der Partner der
Großmutter die Mutter des Beschuldigten sexuell missbraucht und die
Großmutter dabei tatenlos zugesehen habe. Ob es diese
Missbrauchstaten tatsächlich vor Jahrzehnten gegeben hat, ist unklar.
Die Getöteten waren 74 und 78 Jahre alt.

Angeklagter schickte Briefe mit teils wirren Angaben an Anwalt

Die beiden Psychiater äußerten sich am Donnerstag zu zwei Schreiben,
die der Angeklagte an seinen Verteidiger Felix Dimpfl geschickt
hatte. Darin machte der 31-Jährige teils wirre Angaben. Beide
Sachverständigen blieben weitgehend bei ihrer bisherigen,
gegensätzlichen Einschätzung. Einer hält den Angeklagten für
psychisch krank, der andere sieht dafür keine Hinweise.

Die Verteidigung hatte dann wegen der uneinheitlichen Bewertung der
zwei bislang eingebundenen Psychiater ein drittes Gutachten verlangt,
als Obergutachten. Die Anwälte halten ihren Mandanten für
schuldunfähig und haben bereits angedeutet, Revision beim
Bundesgerichtshof einzulegen, falls es zu einer Verurteilung wegen
Mordes zu einer lebenslangen Haftstrafe kommt. Die Strafkammer lehnte
schließlich diesen Antrag auf ein weiteres Gutachten ab. Frühestens
im Mai wird es nun ein Urteil geben.

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