Vorwurf versuchter Totschlag: Pfleger beteuert Mitleid

Ein Krankenpfleger steht in Münster vor Gericht: Er soll einem
sterbenskranken Patienten eigenmächtig eine hohe Morphium-Dosis
verabreicht haben. Er spricht von Mitleid - die Anklage sieht das
anders.

Münster (dpa/lnw) - Ein Krankenpfleger hatte einem sterbenskranken
Patienten in einem Krankenhaus in Münster eigenmächtig eine Überdosis

Morphium gespritzt. Der Mann war kurz darauf verstorben. Wegen
versuchten Totschlags steht der 28-Jährige jetzt vor dem Landgericht
Münster. Er selbst sagt, er habe aus Mitleid gehandelt. Zum
Prozessauftakt ließ er eine Erklärung von seinem Anwalt verlesen.

Patient im Endstadium

Der 91-jährige Patient hatte an Darmkrebs im Endstadium gelitten und
wurde auf der Palliativstation eines Krankenhauses in Münster
behandelt. Laut Staatsanwaltschaft hatte er nur noch eine
Lebenserwartung von wenigen Tagen. Kurz vor seinem Tod habe der
Patient unter starken Schmerzen und Luftnot gelitten, mit letzter
Kraft habe er das Wort «sterben» hervorgebracht, ließ der Angeklagte

heute seine Darstellung durch seinen Anwalt verlesen. Der Patient
habe gekrampft und sich gequält, da habe er ihm helfen wollen. An
diesem Tag im Sommer 2023 sei ein Arzt für mehrere Stationen
zuständig und für ihn nicht erreichbar gewesen, so der Angeklagte.
Darum habe er entschieden, die vom Arzt verordnete Dosis Morphin
eigenmächtig auf 50 Milligramm zu erhöhen. 

Laut Anklage hätte der Pfleger wissen müssen, dass die Menge tödlich

war. Er habe aber nach seiner Spätschicht das Krankenhaus verlassen,
ohne einem Arzt von dem Vorfall zu berichten. Der Patient war kurz
danach verstorben - ob an seiner Grunderkrankung oder aufgrund des
Morphins ist laut Aussage des Staatsanwalts nicht mehr festzustellen.

Auch Urkundenfälschung angeklagt

Neben versuchtem Totschlag wirft die Staatsanwaltschaft dem
Krankenpfleger auch Urkundenfälschung vor. Er soll die
Medikamentengabe nicht wie vorgeschrieben dokumentiert, sondern mit
falschen Eintragungen verschleiert haben. Der Angeklagte räumte das
ein und sagte, er habe damit arbeitsrechtliche Konsequenzen vermeiden
wollen.

Den Vorwurf des versuchten Totschlags könne er nicht verstehen, so
der Krankenpfleger in seiner schriftlichen Einlassung. «Ich bin
entsetzt und schockiert, dass mir unterstellt wird, mir sei es um die
Tötung gegangen.» Er habe nach bestem Gewissen gehandelt, um dem
Patienten zu helfen.

Das Landgericht hat noch drei weitere Prozesstage geplant. Das Urteil
ist für den 13. Mai geplant.

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