Zahnärzte-Versorgungswerk fordert Millionen-Schadenersatz

Es geht um hohe Verluste wegen fehlgeschlagener Investments. Im Raum
steht der Verdacht der Korruption. Das Versorgungswerk der
Zahnärztekammer beschäftigt die Berliner Justiz an vielen Stellen.

Berlin (dpa/bb) - Nach hohen Verlusten wegen fehlgeschlagener
Investments fordert das Versorgungswerk der Zahnärztekammer Berlin
(VZB) Schadenersatz von seinem früheren Direktor. Beim Arbeitsgericht
der Hauptstadt ist eine entsprechende Klage eingegangen, wie eine
Gerichtssprecherin auf Anfrage mitteilte. Ein Gütertermin ist demnach
für den 19. Juni geplant. 

Der Anwalt des gekündigten Direktors teilte auf Anfrage der Deutschen
Presse-Agentur mit, man wolle sich während der Dauer des Verfahrens
nicht zu Details äußern. 

Nach Angaben der Gerichtssprecherin fordert das Versorgungswerk knapp
50 Millionen Euro von dem früheren Manager. Zuvor hatten
«Tagesspiegel» und die Agentur Bloomberg darüber berichtet. Erzielen

die Beteiligten keine Einigung beim Gütetermin, muss das Gericht über
die Klage entscheiden. 

Erste Entscheidung nicht rechtskräftig

Ende Januar hatte das Arbeitsgericht die ordentliche Kündigung des
Mannes bestätigt. Der Kläger habe seine Stellung als Direktor und in
Leitungsgremien zahlreicher Beteiligungsunternehmen missbraucht,
argumentierte das Gericht damals. Er habe sich in einen
Interessenkonflikt begeben, worauf er das VZB nicht hingewiesen habe,
obwohl er dazu verpflichtet gewesen sei. Das Urteil ist nicht
rechtskräftig. 

Hintergrund der Kündigung bilden Kapitalanlagen für die Alters- und
Hinterbliebenenversorgung von Zahnärzten und Zahnärztinnen.
Wirtschaftsprüfer ermittelten nach Gerichtsangaben im vergangenen
Jahr, dass die Anlagen wohl deutlich weniger wert sind als
angenommen. Es wird eine Versorgungslücke von mehr als einer
Milliarde Euro befürchtet. Grund dafür sollen riskante
Anlagestrategien sein. 

Ermittlungen und Schadenersatz

Die Berliner Generalstaatsanwaltschaft hat zu dem Fall Ermittlungen
eingeleitet. Nach Angaben eines Behördensprechers wird der
Anfangsverdacht der Bestechlichkeit beziehungsweise der Bestechung
geprüft. Bis zum rechtskräftigen Abschluss des Verfahrens gilt die
Unschuldsvermutung.

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