Gerlach warnt vor Kliniksterben durch Krankenkassen-Reform
Der Ärger um die Novelle der Krankenkassenfinanzierung reißt nicht
ab. Mit drastischen Worten warnt Bayerns Gesundheitsministerin
Gerlach vor irreparablen Folgen bei der Gesundheitsversorgung.
München (dpa) - Die Reformpläne von Bundesgesundheitsministerin Nina
Warken (CDU) zur Krankenversicherung bedrohen laut Bayerns
Gesundheitsministerin Judith Gerlach die Existenz von Krankenhäusern
in einer nie dagewesenen Art und Weise. «Wenn die Pläne aus diesem
Gesetzentwurf, der jetzt vorliegt, so kommen würden, dann droht uns
tatsächlich ein Flächenbrand in der Krankenhauslandschaft, wie wir
ihn noch nicht gesehen haben», sagte die CSU-Politikerin nach einer
Sitzung des bayerischen Kabinetts in München. Viele Kliniken würden
dadurch in die Pleite getrieben oder müssten zumindest defizitäre
Abteilungen schließen.
Gerlach betonte, es brauche auch aus Sicht der CSU dringend eine
Reform und es sei auch klar, dass diese keine Jubelstürme auslöse.
Hinsichtlich des wirtschaftlichen Drucks bei den Kliniken würden die
Reformpläne aber weitere Millionendefizite bedeuten, die auf jeden
Fall verhindert werden müssten. Viele Krankenhäuser würden sich wegen
laufender Transformationsprozesse und der angespannten Finanzlage in
einer «vulnerablen Situation» befinden. In jedem Fall müsse
verhindert, dass Kliniken schließen, da sie in der Folge nicht
einfach durch einen anderen Träger wiederbelebt werden könnten.
Konkret monierte Gerlach etwa die geplante Abschaffung der
sogenannten Meistbegünstigtenklausel, die eigentlich verhindern soll,
dass die Kliniken auf kurzfristigen Preissteigerungen etwa wegen der
Inflation oder Energiekosten sitzen bleiben.
Sparpaket soll höhere Beiträge verhindern
Warken hatte Kernpunkte eines Sparpakets vorgelegt, das die
gesetzlichen Krankenversicherungen um 20 Milliarden Euro entlasten
soll. Dies wäre mehr als die für 2027 erwartete Lücke von 15
Milliarden Euro und soll erneute Anhebungen der Zusatzbeiträge
verhindern. Im Blick stehen Ausgabenbremsen bei Praxen, Kliniken und
Pharmabranche - aber auch höhere Zuzahlungen für Medikamente und
Einschränkungen der beitragsfreien Mitversicherung von Ehepartnern.
Ein Gesetzentwurf soll am 29. April ins Bundeskabinett kommen.
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