Staatsanwalt fordert lebenslang für 82-Jährigen wegen Mordes

Ein Mann soll seine Ehefrau und seinen behinderten Sohn erstickt und
danach tagelang mit den Leichen gelebt haben. Im Prozess macht er
widersprüchliche Angabe.

Frankfurt/Oberursel (dpa/lhe) - Ein Mann soll seine Ehefrau und
seinen geistig behinderten Sohn getötet haben - nun hat die
Staatsanwaltschaft für den 82-Jährigen eine lebenslange
Freiheitsstrafe wegen Mordes beantragt. Er habe seinen Sohn getötet,
als dieser entweder geschlafen oder durch Medikamente betäubt gewesen
sei, sagte der Vertreter der Staatsanwaltschaft im Frankfurter
Landgericht. Dies sei ein heimtückischer Mord. Zu der Tötung der Frau
gab der Vertreter der Anklage keine rechtliche Einordnung ab. Der
Rechtsanwalt des Angeklagten beantragte für beide angeklagten
Tötungen einen Freispruch. Es sei etwa bei dem Sohn keine
Tötungsabsicht nachweisbar, erklärte er.

Der Mann hatte mehrere Tage mit den beiden Leichen in dem Haus in
Oberursel (Hochtaunuskreis) gelebt, beide waren erstickt worden. Die
Frau wurde am 8. März 2025 in dem Haus getötet, anschließend holte
der Angeklagte seinen behinderten Sohn ab, der in Bad Vilbel
(Wetteraukreis) lebte. Zurück in dem Haus in Oberursel verbrachten
die beiden diesen und den nächsten Tag miteinander. Am 10. März wurde
auch der 49-jährige Sohn getötet. Zum Motiv für die Taten sagte der
Staatsanwalt, der Angeklagte habe nicht mehr gewusst, wo er den Sohn
habe unterbringen sollen. Die Frau habe sich geweigert, diesen bei
sich aufzunehmen.

Mehrere Versionen

Der Angeklagte hatte zu den Taten verschiedene Einlassungen
abgegeben. Unter anderem gab er an, seine Frau habe ihn während eines
Streits angegriffen. Sie seien gemeinsam vom Sofa gefallen, dann
wisse er nichts mehr. Zur Tötung seines Sohnes sagte er, dieser sei
hysterisch geworden, da er nicht in ein Heim habe gebracht werden
wollen. Daraufhin habe er ihm eine Plastikfolie aufs Gesicht gedrückt
und sei dann über dessen Tod entsetzt gewesen.

Am 13. März entdeckten Polizeibeamte in dem Haus die Leichen. Die
Lebensgefährtin einer der beiden Söhne des Angeklagten hatte sie
verständigt. Seit diesem Tag sitzt der Mann in Untersuchungshaft.

Dubiose Umstände

In dem Prozess wurde bekannt, dass der Mann schon einmal mehrere Tage
mit einer Leiche im Haus gelebt haben soll, und zwar mit seiner
vorangegangenen Ehefrau. Diese sei 2017 in ihrem Haus in Hanau
gestorben, berichtete die Ermittlungsführerin der Polizei. Mindestens
fünf Tage lang habe sie tot in dem Haus gelegen, bis der nun
Angeklagte einen Arzt verständigt habe. Obduziert worden sei die
Leiche nicht, sie sei eingeäschert worden. «Die Umstände des Todes
sind sehr dubios», sagte dazu nun der Staatsanwalt.

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