Patient stirbt nach Praxisbehandlung - Zahnarzt angeklagt

Atemstillstand nach Zahnarztbesuch - ein Patient stirbt. Der Arzt
kämpft bis heute mit Schuldgefühlen. Nun muss er sich trotzdem vor
Gericht verantworten.

Augsburg (dpa/lby) - Wegen des Todes eines Patienten aufgrund einer
Behandlung muss sich ein 44 Jahre alter Zahnarzt vor dem Augsburger
Amtsgericht verantworten. Nach Ansicht der Staatsanwaltschaft hatte
der Mediziner seinem Patienten vor der Zahnbehandlung eine zu hohe
Dosis eines Beruhigungsmittels verabreicht, sodass es zu einem
Atemstillstand kam. Ein spezialisierter Anästhesist war nicht an der
Behandlung beteiligt. Dem Zahnarzt wird in dem Verfahren fahrlässige
Tötung vorgeworfen.

Zu Beginn des Prozesses machte der beschuldigte Mediziner klar, wie
sehr ihn der Fall mitnimmt. Nach seinen Ausführungen hatte er ein
freundschaftliches Verhältnis zu dem Patienten. Die Folgen belasteten
ihn bis heute psychisch. «Das ist das Schlimmste, was passieren
kann», sagte er dazu, dass ein Patient aufgrund der Behandlung in der
Praxis ums Leben kommt. Der Angeklagte betonte, dass er eine
Fortbildung zu Nutzung von Beruhigungsmitteln in der Praxis
absolviert habe. Er dürfe solche Medikamente einsetzen.

Patient starb nach Behandlung in Uniklinik

Der Mediziner hatte den Patienten im Jahr 2023 wegen eines
medizinischen Notfalls in seiner Praxis behandelt. Nach der
Behandlung kam es zu dem Atemstillstand, der Patient wurde zur
Notfallversorgung in die Augsburger Universitätsklinik gebracht. Dort
starb er am nächsten Tag.

Nach dem Tod des Patienten hatte der Zahnarzt einen Strafbefehl
erhalten. Dagegen hatte er aber Einspruch eingelegt, sodass der Fall
nun öffentlich verhandelt wird. Der Strafbefehl habe seine Existenz
als Zahnarzt gefährdet, sagte der Angeklagte. Ein Urteil in dem
Verfahren ist für Ende April geplant.

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