Gemischtes Echo zur Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenze

Während das Institut der deutschen Wirtschaft vor Milliarden an
Mehrkosten warnt, fordert der VdK eine noch stärkere Belastung von
Gutverdienern. Die AOK hält die Reform für sozial unausgewogen.

Berlin (dpa) - Die Pläne von Bundesgesundheitsministerin Nina Warken
(CDU) zur Stabilisierung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV)
stoßen auf ein geteiltes Echo. Diskutiert wird unter anderem die
Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze, die laut dem Institut der
deutschen Wirtschaft (IW) zu massiven Mehrbelastungen für Millionen
Versicherte und Unternehmen führen könnte.

Der Referentenentwurf zum Beitragsstabilisierungsgesetz sieht vor,
dass die Beitragsbemessungsgrenze im Jahr 2027 einmalig um rund 300
Euro zusätzlich angehoben wird. Aktuell liegt diese Grenze, die
jährlich angepasst wird, bei 5.812,50 Euro. Bis zu dieser Schwelle
des Brutto-Monatsgehalts werden Versicherungsbeiträge fällig, vom
darüber liegenden Gehalt werden keine Beiträge mehr abgezogen. 

Das IW warnt, dass dieser Schritt zwar als «einmalig» deklariert
werde, durch die Koppelung an die Lohnentwicklung jedoch eine
dauerhafte Mehrbelastung darstelle.

Nach IW-Berechnungen sind rund 6,3 Millionen Beschäftigte sowie deren
Arbeitgeber betroffen. Insgesamt könnten sich die jährlichen
Mehrkosten für Kranken- und Pflegeversicherung auf mindestens 4,5
Milliarden Euro belaufen. Das IW kritisiert, dass dies die
Arbeitskosten in Deutschland weiter in die Höhe treibe und das
Wirtschaftswachstum bremse, ohne die eigentlichen Ausgabenprobleme
der Kassen zu lösen.

AOK und VdK mit gemischtem Urteil

Der Krankenkassenverband AOK bewertet den Entwurf als «wirksam, aber
sozial unausgewogen». Zwar greife das Gesetz wichtige Punkte zur
Kostendämpfung auf, belaste die Versicherten aber durch Kürzungen
beim Krankengeld sowie Einschränkungen bei der Familienversicherung
mit zusätzlich etwa acht Milliarden Euro. Zudem warnt AOK-Chefin
Carola Reimann, dass die höhere Bemessungsgrenze die Abwanderung von
Gutverdienern in die private Krankenversicherung provozieren könnte.

Der Sozialverband VdK begrüßt die Anhebung grundsätzlich, fordert
jedoch «mehr Mut». VdK-Präsidentin Verena Bentele plädiert für ei
ne
dauerhafte Angleichung an die Grenze der Rentenversicherung (derzeit
8.450 Euro) und die Einbeziehung von Vermögens- und Mieteinahmen.

Der Hauptgeschäftsführer der Bundesvereinigung der Deutschen
Arbeitgeberverbände (BDA), Steffen Kampeter, sagte laut Mitteilung,
die Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze sei keine Stärkung des
Standortes Deutschland. «Im Gegenteil: Sie verteuert die
Arbeitskosten für Arbeitgeber, schrumpft das Netto eines
gutverdienenden Facharbeiters und senkt den Druck auf Reformen im
Gesundheitswesen», so Kampeter.

Sowohl der VdK als auch die AOK kritisieren zudem scharf, dass der
Bund versicherungsfremde Leistungen, etwa für Bürgergeld-Bezieher,
weiterhin nicht kostendeckend finanziere und damit die finanzielle
Last allein den Beitragszahlern aufbürde. Zusätzliche Zuzahlungen bei
Arzneimitteln lehnt der VdK als unsoziale Belastung für chronisch
Kranke und Geringverdiener ab.

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