«Gelebte Frauenpolitik»: Warken verteidigt Reformpläne

Die Gesundheitsministerin plant ein großes Sparpaket. Im Zuge dessen
will sie auch die beitragsfreie Mitversicherung von Ehepartnern
abschaffen. Aber nicht nur aus finanziellen Gründen.

Berlin (dpa) - Gesundheitsministerin Nina Warken (CDU) hat ihren Plan
zur Einschränkung der beitragsfreien Mitversicherung von Ehepartnern
verteidigt. «Es geht mir hier nicht nur um Beitragsgerechtigkeit oder
Mehreinnahmen für die gesetzliche Krankenversicherung», sagte sie dem
Redaktionsnetzwerk Deutschland. Die beitragsfreie Mitversicherung von
Ehepartnern, die weder Kinder erziehen noch Angehörige pflegen, sei
auch ein Beschäftigungshemmnis. 

Die vorgeschlagene Änderung halte sie daher auch in der Sache für
richtig. «Das ist gelebte Frauenpolitik und fördert Eigenständigkeit

und Vorsorge - vor allem auch bei der Rente», so Warken. Schon wenn
jemand einen sogenannten Midi-Job über 603 Euro annehme, sei er
selbst krankenversichert. Das werde beim derzeitigen Mindestlohn mit
einer Arbeitszeit von 11 Stunden pro Woche erreicht. 

CSU fordert Steuergeld für Bürgergeldempfänger 

Die CSU argumentiert dagegen, es könne nicht sein, dass die
Beitragszahler jährlich 10 bis 12 Milliarden Euro für
Bürgergeldempfänger zahlen müssten, Ehepartner aber aus der
solidarischen Mitversicherung herausgedrängt würden. Sie fordert
deshalb, die Kassenbeiträge von Bürgergeldempfängern zumindest
teilweise aus dem Bundeshaushalt zu finanzieren. 

«Es gibt richtige Ansätze in dem Paket von Gesundheitsministerin
Warken, etwa dass die Ausgaben nicht stärker steigen sollen als die
Einnahmen und dass jeder seinen Beitrag leisten muss», sagte der
bayerische CSU-Fraktionschef Klaus Holetschek dem «Stern». «Doch ist

das alles gut gemeint, aber nicht tragfähig, wenn der Einstieg in die
versicherungsfremden Leistungen nicht gelingt.» Er verlangte, der
Bund müsse die Beiträge für die Bezieher von Grundsicherung bezahlen.

«Mindestens der Einstieg in eine stärkere Übernahme der Kosten muss
zwingend Teil dieses Pakets werden.» 

Finanzminister Lars Klingbeil (SPD) lehnt es ab, die Beiträge der
Bürgergeldempfänger voll aus dem Bundesetat zu finanzieren. Seinen
Angaben zufolge würde das den Bundeshaushalt um 12 Milliarden Euro
belasten. Auch Warken hat bereits deutlich gemacht, dass der
Koalition im Moment haushaltstechnisch die Hände gebunden seien. 

Gutverdiener sollen höhere Beiträge zahlen 

Die Gesundheitsministerin hat Kernpunkte eines Sparpakets vorgelegt,
das die gesetzlichen Krankenversicherungen um 20 Milliarden Euro
entlasten soll. Dabei will sie auch Gutverdiener stärker heranziehen.
Die Einkommensgrenze, bis zu der Beiträge fällig werden, solle 2027
einmalig um rund 300 Euro zusätzlich angehoben werden, heißt es in
einem Referentenentwurf, der nun in die regierungsinterne Abstimmung
ging. 

Aktuell liegt diese Grenze, die jährlich angepasst wird, bei 5.812,50
Euro. Bis zu dieser Schwelle des Brutto-Monatsgehalts werden
Versicherungsbeiträge fällig, vom darüber liegenden Gehalt werden
keine Beiträge mehr abgezogen. Der zusätzliche Aufschlag von 300 Euro
außerhalb der regulären Anpassung soll zu Mehreinnahmen von je 1,2
Milliarden Euro von Arbeitgebern und Arbeitnehmern führen, die sich
die Krankenkassenbeiträge teilen. 

Das Ministerium konkretisiert damit Sparbeiträge, Zuzahlungen und
Einschnitte, die auf Versicherte, Arbeitgeber und Gesundheitsbranche
zukommen können. Der Fokus liege auf einem «ausgewogenes
Gesamtpaket», erklärte das Ressort. Es solle «keine Überlastung
einzelner Akteure oder Sektoren» geben. Der Entwurf soll am 29. April
ins Kabinett kommen. 

3,5 Prozent Beitragszuschlag statt beitragsfreier Mitversicherung 

Die beitragsfreie Mitversicherung von Ehegatten soll beschränkt
werden. Gehe ein Lebenspartner aus freier Entscheidung keiner
Erwerbstätigkeit nach, sei es angemessen, dass sich der erwerbstätige
Partner an den Versorgungskosten beteilige, heißt es im Entwurf.
Beitragsfrei mitversichert sein sollen noch Kinder, Eltern von
Kindern bis zum siebten Geburtstag, von Kindern mit Behinderungen
sowie Menschen mit pflegebedürftigen Angehörigen und im
Regel-Rentenalter. Kassenmitglieder mit derzeit beitragsfrei
mitversicherten Gatten sollen künftig einen Beitragszuschlag von 3,5
Prozent zahlen. Gelten soll dies ab 2028.

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