Gutverdiener sollen mehr für die Krankenkasse zahlen Von Sascha Meyer, dpa

Die Koalition will steigende Gesundheitsausgaben unter Kontrolle
bringen, um neue Beitragssprünge zu vermeiden. Müssen Menschen mit
höheren Einkommen bald auch höhere Kassenbeiträge zahlen?

Berlin (dpa) - Zur finanziellen Stabilisierung der gesetzlichen
Krankenkassen will Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) auch
Gutverdiener stärker heranziehen. Die Einkommensgrenze, bis zu der
Beiträge fällig werden, solle 2027 einmalig um rund 300 Euro
zusätzlich angehoben werden, heißt es in einem Referentenentwurf, der
nun in die regierungsinterne Abstimmung ging. Das Ministerium
konkretisiert damit Sparbeiträge, Zuzahlungen und Einschnitte, die
auf Versicherte, Arbeitgeber und Gesundheitsbranche zukommen können. 

Der Fokus liege auf einem «ausgewogenes Gesamtpaket», erklärte das
Ressort. Es solle «keine Überlastung einzelner Akteure oder Sektoren»

geben. Warken will die Kassen mit dem geplanten
«Beitragssatzstabilisierungsgesetz» 2027 um 19,6 Milliarden Euro
entlasten. Dies wäre mehr als die erwartete Lücke von 15,3 Milliarden
Euro und soll neue Anhebungen der Zusatzbeiträge verhindern. Der
Entwurf soll am 29. April ins Kabinett kommen. Ein Überblick über
Kernpunkte: 

Die Sparbeiträge

Der größte Teil der Entlastungen soll 2027 mit 11,8 Milliarden Euro
oder rund 60 Prozent des Gesamtvolumens aus Vergütungsbegrenzen und
Einsparungen bei Praxen, Kliniken und Herstellern kommen. Die
Patientinnen und Patienten sollen laut Entwurf über «moderate
Leistungsanpassungen» und höhere Zuzahlungen 3,8 Milliarden Euro oder
19 Prozent beisteuern. Die Arbeitgeber sollen 2,8 Milliarden Euro
oder 14 Prozent tragen, was weniger sei als Mehrbelastungen ohne
Reform. Die Kassenmitglieder sollen unter anderem durch die höhere
Beitragsbemessungsgrenze 1,2 Milliarden Euro oder 6 Prozent tragen.

Gutverdiener

Aktuell liegt diese Grenze, die jährlich angepasst wird, bei 5.812,50
Euro. Bis zu dieser Schwelle des Brutto-Monatsgehalts werden
Versicherungsbeiträge fällig, vom darüber liegenden Gehalt werden
keine Beiträge mehr abgezogen. Der zusätzliche Aufschlag von 300 Euro
außerhalb der regulären Anpassung soll zu Mehreinnahmen von je 1,2
Milliarden Euro von Arbeitgebern und Arbeitnehmern führen, die sich
die Krankenkassenbeiträge teilen. Dazu heißt es: «So stärken wir di
e
Beitragsgerechtigkeit und generieren einen solidarischen Beitrag von
Arbeitgebern und Personen mit höheren Einkommen zum Reformpaket.»

Zuzahlungen

Zuzahlungen sind den Angaben zufolge «seit 2004 weitestgehend
unverändert» geblieben und sollen ungefähr gemäß der seitdem
erfolgten Einkommensentwicklung erhöht werden. So sollen statt bisher
mindestens 5 Euro und höchstens 10 Euro künftig 7,50 Euro und 15 Euro
fällig werden - etwa, wenn man ein verschriebenes Medikament in der
Apotheke abholt. Vorgesehen ist eine solche Anhebung auch für
Zuzahlungen für Hilfsmittel wie Prothesen und für
Fahrtkosten-Zuzahlungen.

Leistungen

«Angesichts der enormen Finanzierungslücken können leider auch
moderate Leistungsanpassungen und ein Beitrag der Versicherten sowie
Patientinnen und Patienten nicht vermieden werden», heißt es im
Entwurf. Unter anderem soll das Krankengeld bei einer mehr als
sechswöchigen Arbeitsunfähigkeit um je fünf Prozentpunkte reduziert
werden. Derzeit liegt es grob gesagt bei 70 Prozent des Bruttolohns,
höchstens aber bei 90 Prozent des Nettolohns. Die Festzuschüsse für
Zahnersatz sollen um 10 Prozentpunkte abgesenkt werden.

Mitversicherung

Die beitragsfreie Mitversicherung von Ehegatten soll beschränkt
werden. Gehe ein Lebenspartner aus freier Entscheidung keiner
Erwerbstätigkeit nach, sei es angemessen, dass sich der erwerbstätige
Partner an den Versorgungskosten beteilige, heißt es im Entwurf.
Beitragsfrei mitversichert sein sollen noch Kinder, Eltern von
Kindern bis zum siebten Geburtstag, von Kindern mit Behinderungen
sowie Menschen mit pflegebedürftigen Angehörigen und im
Regel-Rentenalter. Kassenmitglieder mit derzeit beitragsfrei
mitversicherten Gatten sollen künftig einen Beitragszuschlag von 3,5
Prozent zahlen. Gelten soll dies ab 2028.

Beitrag des Bundes 

Der Entwurf sieht als Stabilisierungsbeitrag des Bundes vor, dass
2023, 2025 und 2026 gewährte Darlehen an die gesetzlichen Kassen von
insgesamt 5,6 Milliarden Euro später zurückzuzahlen sein sollen -
nämlich von 2035 bis 2039.

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