NRW: Nichtraucherschutz auch für E-Zigaretten und Cannabis

Nordrhein-Westfalen will den Nichtraucherschutz auf E-Zigaretten,
Tabakerhitzer und Cannabisprodukte ausdehnen. Das beschloss das
Landeskabinett. Ein entsprechendes Gesetz geht jetzt in die Beratung.

Düsseldorf (dpa/lnw) - Zum Schutz vor den Gefahren des Passivrauchens
will Nordrhein-Westfalen das Rauchverbot in Innenräumen von
Gaststätten, Schulen und öffentlichen Einrichtungen ausdehnen: Es
soll künftig auch für E-Zigaretten, Tabakerhitzer und den Konsum von
Cannabisprodukten gelten. 

Eine entsprechende Änderung des NRW-Nichtraucherschutzgesetzes hat
das Landeskabinett laut einer Mitteilung vom Mittwoch beschlossen.
Die geplante Gesetzesänderung muss nun von den Fachverbänden beraten
und soll dann im Landtag beschlossen werden.

«Gesundheitsgefahr auch durch E-Zigaretten»

«Auch von Tabakerhitzern oder E-Zigaretten geht eine
Gesundheitsgefahr aus», sagte Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann
(CDU). «Außerdem stellen wir klar, dass dort, wo der Tabakkonsum
verboten ist, natürlich auch kein Cannabis konsumiert werden darf.» 


Laut dem Deutschen Krebsforschungszentrum gebe auch der Dampf von
E-Zigaretten gesundheitsschädliche Aerosole in die Umgebungsluft ab,
argumentiert der NRW-Gesundheitsminister. Gesundheitsgefahren durch
Passivrauchen drohten auch beim Verbrennen und Inhalieren von
Cannabis.

Gesetz zuletzt 2012 angepasst

Das Nichtraucherschutzgesetz sei in NRW zuletzt 2012 angepasst
worden. Seitdem hätten sich die Konsumgewohnheiten stark verändert;
der Konsum mittels E-Zigaretten oder Tabakerhitzern habe stark
zugenommen. Mit der geplanten Änderung schließe die Landesregierung
zwei Lücken beim Nichtraucherschutz, hieß es in einer Mitteilung.

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