Betäubt und vergewaltigt - Justiz geht gegen Netzwerk vor Von Britta Schultejans, dpa
Sie sollen Frauen betäubt und vergewaltigt und sich dafür gegenseitig
Tipps gegeben haben. Die deutsche Justiz ermittelt gegen mehrere
Männer aus China. Sie nannten ihre Opfer «tote Schweine».
München/Berlin/Frankfurt (dpa) - In Frankreich gibt es eine
Bezeichnung für das, was Gisèle Pelicot angetan wurde: «Soumission
chimique» bedeutet so viel wie chemische Unterwerfung. Gemeint ist
damit die Betäubung durch Medikamente - oft mit dem Ziel der
Vergewaltigung.
Der Fall der Französin, die jahrelang von ihrem Ehemann betäubt und
von ihm und weiteren Männern vergewaltigt wurde, machte weltweit
Schlagzeilen. Und auch in Deutschland beschäftigen ähnliche Fälle die
Justiz.
Justiz ermittelt gegen Netzwerk
Denn in mehreren Bundesländern wird gegen ein Netzwerk von
überwiegend chinesischen Männern ermittelt, die mit Frauen ähnliches
getan haben sollen, wie der Mann von Gisèle Pelicot mit ihr.
An diesem Dienstag (14. April) will das Landgericht München I sein
Urteil sprechen im Prozess gegen einen 27 Jahre alten Studenten aus
China. Er hat vor Gericht zugegeben, seine Freundin mit
Narkosemitteln betäubt, vergewaltigt und dabei gefilmt zu haben.
«Ich liebe dieses Mädchen»
Er sei aber kein Frauenhasser, hatte er vor Gericht gesagt. «Ich
liebe dieses Mädchen, aber ich habe sie tief verwundet.» Über Monate
soll er sie immer wieder auf unvorstellbare Weise missbraucht haben.
Auf Videos ist nach Ermittlerangaben zu sehen, wie der Mann immer
wieder Medikamente nachspritzt oder ihr Tücher mit Betäubungsmitteln
ins Gesicht drückt, um sicherzugehen, dass die Frau während der
Vergewaltigungen nicht aufwacht. Die Videos habe er regelmäßig
genutzt, um dazu zu onanieren.
Höchststrafe gefordert
Die Staatsanwaltschaft hat die Höchststrafe für den Angeklagten
gefordert. Sie spricht sich für lebenslange Haft, die Feststellung
der besonderen Schwere der Schuld und Sicherungsverwahrung wegen
versuchten Mordes und Vergewaltigung aus. Bei der Feststellung der
besonderen Schwere der Schuld wäre eine vorzeitige Haftentlassung
nach 15 Jahren praktisch ausgeschlossen.
Laut Staatsanwaltschaft war es reiner Zufall, dass die 1997 geborene
Frau bei den Taten des jungen Mannes nicht starb. Der Angeklagte
hatte sich nach eigenen Angaben in mehreren Chatgruppen, eine davon
mit mehr als 1.000 Mitgliedern, über Betäubungsmöglichkeiten
informiert. Besonders rege tauschte man sich in einer kleineren
Gruppe auf Telegram aus.
Weitere Prozesse in Berlin und Frankfurt
Weil diese aufflog, laufen in der Sache in Deutschland weitere
Ermittlungsverfahren. Am Landgericht Berlin hat am 19. März der
Prozess gegen einen Mann begonnen, mit dem der Münchner Angeklagte
sich online über die Verbrechen ausgetauscht haben soll.
Über einen Zeitraum von zwei Jahren soll er eine Frau im Schlaf
sexuell missbraucht haben - zum Teil gemeinsam mit anderen Tätern.
Die Taten ereigneten sich nach Gerichtsangaben zwischen 2019 und 2021
in Peking. Von seinem späteren Wohnort Berlin aus soll der studierte
Mediziner «wiederholt Ratschläge und Hinweise gegeben haben, wie man
Personen mithilfe bestimmter Medikamente zur Durchführung sexueller
Übergriffe betäuben könne». Das alles über eben jenen Telegram-Ch
at.
Angeklagter prahlte mit 18 Vergewaltigungen
Dasselbe Berliner Gericht hatte im vergangenen Jahr einen weiteren
Angeklagten aus China - ebenfalls Mitte 20 - zu einer
Gesamtfreiheitsstrafe von fünf Jahren und neun Monaten verurteilt.
Die Opfer erfuhren laut Gericht erst bei der Befragung durch die
Polizei davon, was ihnen angetan wurde. Der Angeklagte selbst prahlte
online mit noch mehr Taten und damit, insgesamt 18 Frauen
vergewaltigt zu haben.
«Ich möchte sagen, dass ich die Taten alle sehr bereue und mich
aufrichtig entschuldigten möchte», sagte dieser Angeklagte dann
während des inzwischen abgeschlossenen Prozesses in Berlin. «Es war
sehr hart, hier in der Hauptverhandlung die Videos anzusehen. Es ist
mir unendlich peinlich. Ich schäme mich sehr.»
«EG Inserat» - Ermittlungen begannen in Hessen
Auf die Schliche gekommen waren die Ermittler dem Angeklagten wegen
eines Verfahrens in Hessen: Das Landgericht Frankfurt am Main
verurteilte einen Mann zu 14 Jahren Haft - unter anderem wegen
besonders schwerer Vergewaltigung und versuchten Mordes. Die
zuständige Kammer ordnete außerdem Sicherungsverwahrung an.
Dieser Fall war es, der auch die übrigen ins Rollen brachte. Die
Ermittlungsgruppe «EG Inserat» des hessischen Landeskriminalamtes
informierte die Kollegen im Bundesgebiet, darunter in Berlin und
Bayern, über die weiteren Verdächtigen und das, was in den
Chatgruppen vor sich ging.
«Die Teilnehmer dieser Chatgruppen kommunizieren über selbst
begangene Vergewaltigungen, Anleitungen zur Betäubung von Opfern,
Beschaffung von Betäubungsmedikamenten und Erfahrungen bei der
Tatausführung von Sexualdelikten an sedierten Frauen», heißt es im
Urteil des Berliner Landgerichts. «Zur Illustration ihrer Taten
übersenden sie teilweise Bildaufnahmen weiblicher Verletzter.»
Frauen als «Autos» oder «tote Schweine» bezeichnet
Das Urteil, das nun am Landgericht München I bevorsteht, wäre das
Dritte in diesem Ermittlungskomplex. «Einige Personen in diesem Chat
sagten, sie finden die K.o.-Tropfen-Methode nicht gut, sie nutzen nur
die Medikamente», hatte der Student in seinem Geständnis gesagt.
Diese Medikamente würden sie auch «bei ihren Ehefrauen und
Freundinnen einsetzen». Ziel sei dabei: «nur ihre Fantasien
befriedigen, aber nicht die Frauen schädigen». Er wisse nur von einem
Fall in der chinesischen Stadt Shenzhen, bei dem ein Opfer gestorben
war. Laut Staatsanwaltschaft nannte der Angeklagte Frauen in diesen
Chats «Autos» oder «tote Schweine».
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