Verkauf von Lachgas ab sofort stark eingeschränkt
Lachgas darf ab sofort nur noch eingeschränkt verkauft werden.
Minderjährige sind ganz vom Erwerb ausgeschlossen. Was die neue
Regelung für Verbraucher und Handel bedeutet.
Berlin (dpa) - Der Verkauf von Lachgas in Kartuschen ist seit Sonntag
weitgehend eingeschränkt. Die neue Regelung soll vor allem dem
Gesundheitsschutz dienen: Weil das Gas als Partydroge genutzt wird,
dürfen Minderjährige nun bundesweit kein Lachgas mehr erwerben oder
besitzen. Verboten werden auch der Online-Handel und der Verkauf an
Automaten. Das Gesetz von Gesundheitsministerin Nina Warken (CDU)
umfasst außerdem «K.o.-Tropfen», wie sie etwa Sexualstraftäter
einsetzen.
Dem Inkrafttreten ging eine Übergangszeit von drei Monaten voraus, um
die Umstellung im Handel und an Automaten möglich zu machen. Die
vorherige Bundesregierung verfolgte ähnliche Pläne, die sie wegen
ihres vorzeitigen Endes nicht mehr realisieren konnte. In der Folge
wurden teilweise schon regionale Lachgas-Verbote eingeführt.
Wo ist das Problem?
«Lachgas ist kein Spiel und keine harmlose Partydroge, sondern ein
hohes Risiko für die Gesundheit», sagte Warken schon zum
Parlamentsbeschluss im November. Vermeintlich harmlose
Industriechemikalien dürften nicht länger missbraucht werden. Denn
Folgen könnten Bewusstlosigkeit und bleibende Schäden des
Nervensystems sein. Oft wird Lachgas, also Distickstoffmonoxid (N2O),
als euphorisierender Stoff über Luftballons eingeatmet. Bei direktem
Konsum aus Kartuschen kann es wegen der Kühlung zu Erfrierungen und
Verletzungen des Lungengewebes infolge des Gasdrucks kommen.
Was regelt das Gesetz bei Lachgas?
Unterbunden werden soll die bisher recht leichte Verfügbarkeit.
Künftig fallen Lachgas und Zubereitungen davon in Kartuschen mit
einer Füllmenge von mehr als 8,4 Gramm unter ein gesetzliches
«Umgangsverbot» für neue psychoaktive Stoffe. Erwerb und Besitz für
Minderjährige werden ausdrücklich verboten. Generell untersagt wird
die Abgabe über Automaten und der Versandhandel an private
Verbraucher. Für Volljährige gilt künftig, dass pro Einkauf maximal
zehn Kartuschen mit jeweils 8,4 Gramm erworben werden dürfen.
Gibt es Ausnahmen?
Weil das Gas auch zu anderen Zwecken verwendet wird, sind Ausnahmen
von Verkaufsverboten vorgesehen: So sollen Lachgaskartuschen mit bis
zu 8,4 Gramm Füllmenge auf dem Markt bleiben können, die etwa zum
Aufschäumen von Schlagsahne genutzt werden. Die zunächst vorgesehene
Grenze von genau 8 Gramm hatten Union und SPD in den Beratungen noch
leicht heraufgesetzt. Das soll Füllmengenschwankungen berücksichtigen
und auch den Aufwand für Hersteller reduzieren.
Was sagen Polizei- und Medizinexperten?
Die Gewerkschaft der Polizei begrüßte die Gesetzespläne. Denn dass
der Lachgas-Konsum vor allem im Partykontext massiv zugenommen hatte,
liege unter anderem an der unregulierten Verfügbarkeit. Zugleich für
nötig hält die Gewerkschaft eine bundesweite Aufklärungsoffensive.
Und fraglich sei, ob die künftig noch zulässige Füllmenge niedrig
genug ist - sie entspreche etwa einem Luftballon-Volumen und könnte
leicht für den Konsum missbraucht werden. Die Bundesärztekammer warb
daher für eine begrenzte Abgabemenge und forderte außerdem ein Verbot
für jede Form von Werbung und Sponsoring.
Was sollte laut Ärzten nun folgen?
Die Bundesärztekammer dringt auf «ausreichende Kontrollen». Verstö
ße
müssten entsprechend geahndet werden, sagte Vorstandsmitglied
Christine Neumann-Grutzeck der Deutschen Presse-Agentur. «Der Erfolg
von Maßnahmen zum Jugend- und Gesundheitsschutz hängt maßgeblich von
der Umsetzung ab.» Die Aufsichtsbehörden seien hierbei gefordert.
Laut Bundesgesundheitsministerium sind Polizei und
Staatsanwaltschaften der Länder zuständig. «Diese Behörden überwa
chen
die Einhaltung des Gesetzes, ermitteln Verstöße und leiten
Strafverfahren ein.» Die Bundesärztekammer appellierte, Konsum und
Missbrauch weiter zu beobachten, «um mit klugen Maßnahmen dagegen zu
wirken und das Gesetz, wenn nötig, nachzuschärfen».
Was wird bei K.o.-Tropfen geregelt?
Das Gesetz regelt auch Beschränkungen für die Chemikalien
Gamma-Butyrolacton (GBL) und 1,4-Butandiol (BDO). Sie sind als
K.o.-Tropfen bekannt. Wenige Minuten nach der Einnahme wird den
Opfern schwindelig, sie können das Bewusstsein verlieren. Täter
nutzen die Zeit etwa für Sexualdelikte. Der Bundesdrogenbeauftragte
Hendrik Streeck (CDU) sprach von «einem Mittel gezielter chemischer
Gewalt». Daher wurde verboten, beide Substanzen auf den Markt zu
bringen. Untersagt wurden auch Handel und Herstellung.
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