Lachgasverbot kommt - Hessen mit Initiative erfolgreich

Ab kommenden Sonntag ist der Verkauf von Lachgas an Minderjährige
bundesweit verboten. Warum diese neue Regel eine «hessische
Handschrift» trägt.

Wiesbaden (dpa/lhe) - Hessens Gesundheitsministerin Diana Stolz (CDU)
begrüßt den Start des bundesweiten Verkaufsverbots für Lachgas an
Minderjährige - und sieht die neuen Regeln auch als hessischen
Erfolg. «Ich habe mich von Anfang an für dieses Verbot starkgemacht,
es trägt hessische Handschrift», erklärte Stolz in Wiesbaden. «Wir

wollen, dass Kinder und Jugendliche in Hessen gut und gesund
aufwachsen können. Dazu gehört auch, sie vor solchen Gefahren besser
zu schützen.»

Bundesweite Regeln ab April

Minderjährige dürfen ab dem 12. April bundesweit kein Lachgas mehr
erwerben oder besitzen. Generell verboten werden der Online-Handel
mit Lachgas und der Kauf an Automaten. Gerade für Minderjährige ist
der Konsum mit hohen Gesundheitsrisiken verbunden - von
Bewusstlosigkeit bis hin zu bleibenden Schäden des Nervensystems. Das
als Lachgas bekannte Distickstoffmonoxid gilt als Partydroge und wird
durch Inhalieren konsumiert.

Antrag in Weimar

In mehreren hessischen Städten, darunter Frankfurt und Kassel, ist
der Verkauf an Minderjährige bereits verboten. Das Land Hessen habe
das Thema im Sommer 2025 mit einem eigenen Antrag auf der
Gesundheitsministerkonferenz in Weimar auf die politische Agenda
gesetzt, ergänzte Stolz. In diesem Antrag forderte das Land, den
missbräuchlichen Konsum von Lachgas zu unterbinden und zugleich
Prävention und Aufklärung zu stärken.

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