Tödliche Polizeischüsse: Ermittelt wird auch gegen Mitfahrer

Nach tödlichen Polizeischüssen in Saarbrücken ermittelt die
Staatsanwaltschaft nicht nur gegen Beamte - auch ein Mitfahrer steht
wegen Drogenverdachts im Fokus.

Saarbrücken (dpa/lrs) - Nach den Polizeischüssen in Saarbrücken,
durch die ein 22 Jahre alter Autofahrer ums Leben kam, ermittelt die
Polizei gegen einen Mitfahrer des verfolgten Autos. Bei dem
19-Jährigen sei «eine Kleinstmenge einer betäubungsmittelverdächtig
en
Substanz» gefunden worden, teilte die Staatsanwaltschaft mit. Zuvor
hatte die «Saarbrücker Zeitung» darüber berichtet.

Der 19-Jährige saß auf der Rückbank des Autos und wurde in der Nacht

zum Ostersonntag von einem Schuss in die Schulter getroffen. Nach
einer Operation hatte er das Krankenhaus am Dienstag wieder
verlassen.

Wegen des Anfangsverdachts der fahrlässigen Tötung wird gegen zwei
Polizeibeamte ermittelt. Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass
die beiden insgesamt acht Schüsse auf den Wagen des 22-Jährigen
abgegeben hätten. Der junge Fahrer starb.

Zuvor war es laut Staatsanwaltschaft zu einer Verfolgungsfahrt
gekommen, nachdem sich der 22 Jahre alte Fahrer - der nach aktuellen
Erkenntnissen keine Fahrerlaubnis besitzt - einer Verkehrskontrolle
entzogen hatte. Bei einem Wendemanöver sei eine Polizistin verletzt
worden, auch sie musste vorübergehend in eine Klinik. 

Anwalt: Getöteter stand kurz vor Führerschein

Nach Angaben des Anwalts der Familie des getöteten 22-Jährigen hatte
der junge Mann den Führerschein noch nicht. «Er stand wohl kurz
davor», sagte Roman von Alvensleben. Aber er habe das Auto schon
gehabt. «Und dann haben sie halt eine Spritztour gemacht.» 

Als die Polizei kontrollieren wollte, habe der Fahrer aufs Gaspedal
gedrückt. «Wahrscheinlich ist der Traum vom Führerschein erstmals
ganz weit in die Ferne gerückt. Deswegen ist er abgehauen.»

Das sei nicht gut gewesen, sagte der Anwalt. Aber das Handeln der
Polizisten sei aus der Sicht seiner jetzigen Kenntnisse «deutlich
überzogen» gewesen. Er spricht von «übermäßiger Polizeigewalt
», die
nicht gerechtfertigt und mit keinerlei Gesetzmäßigkeit verbunden sei.

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