Beschwerde gegen Harnstein-Beschluss - OVG prüft Polizeifall
Ein einzelner Harnstein als Hürde für den Polizeidienst? Das
NRW-Oberverwaltungsgericht prüft jetzt, ob das Land NRW bei einem
Bewerber zu strenge Maßstäbe angelegt hat.
Aachen/Münster (dpa/lnw) - Der Streit um einen Harnstein zwischen dem
Land Nordrhein-Westfalen und einem Bewerber bei der Polizei geht in
die nächste Runde. Das Land hat Beschwerde gegen einen Beschluss des
Verwaltungsgerichts Aachen eingelegt, über den jetzt das
Oberverwaltungsgericht (OVG) in Münster entscheiden muss, sagte ein
Gerichtssprecher auf Nachfrage der Deutschen Presse-Agentur. Das
Gericht in der ersten Instanz hatte in einem Eilverfahren
entschieden, dass das Bewerbungsverfahren mit dem Bewerber
fortgesetzt werden muss.
Ein einzelner Harnstein reicht nach Auffassung des
Verwaltungsgerichts Aachen nicht aus, um einen Bewerber vom
Polizeidienst auszuschließen. Das Gericht hatte das Land
Nordrhein-Westfalen Mitte März deshalb verpflichtet, das
Bewerbungsverfahren für das Jahr 2027 mit dem Mann fortzusetzen. Die
vom Landesamt der Polizei angelegten Maßstäbe seien zu streng
angelegt gewesen. Bei einem ansonsten gesunden Bewerber müsste es
tragfähige Hinweise auf eine mögliche Dienstunfähigkeit vor Erreichen
der gesetzlichen Altersgrenze geben, hatten die Richter in Aachen
entschieden. Das OVG muss jetzt prüfen, ob es die Sicht aus der
Vorinstanz teilt.
Harnsteine sind Ablagerungen in Niere, Harnleiter oder Blase. Als
Hauptursachen gelten Flüssigkeitsmangel und Fehlernährung.
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