Patientenakte-App soll bei Terminbuchung helfen Von Sascha Meyer, dpa

Die allermeisten Versicherten haben inzwischen auch digitale Akten
für Behandlungsdaten. Doch viele nutzen sie nicht aktiv. Wird das mit
neuen Funktionen attraktiver?

Berlin (dpa) - Terminanfragen bei Ärztinnen und Ärzten sind oft keine
ganz einfache Sache - wenn etwa das Telefon dauernd besetzt ist oder
auf eine E-Mail keine schnelle Antwort kommt. Für Patientinnen und
Patienten soll es daher nach Plänen von Bundesgesundheitsministerin
Nina Warken (CDU) bald auch einen zentralen digitalen Weg zu
Behandlungen in den Praxen geben: über die Apps der elektronischen
Patientenakten (ePA), wie ein Gesetzentwurf des Ressorts vorsieht.
Kommen sollen auch E-Überweisungen zu Weiterbehandlungen.

Warken hatte schon deutlich gemacht, dass digitale Innovationen
stärker im Versorgungsalltag verankert werden sollen. Zentrales
Instrument dafür sollen die E-Akten sein, die rund 70 Millionen der
74 Millionen gesetzlich Versicherten von ihrer Kasse angelegt
bekommen haben, was man für sich auch ablehnen kann. Kliniken und
Praxen sind inzwischen verpflichtet, Daten wie Befunde oder
Laborwerte einzustellen. Noch verwenden Millionen Versicherte ihre
E-Akte aber nicht aktiv, um eigene Daten anzusehen oder sensible
Inhalte zu sperren.

E-Akten sollen im Alltag nützlicher werden 

Bisher nütze die ePA vor allem Menschen mit einer
Krankheitsgeschichte und vielen Befunden, sagte die Ministerin. Es
gehe aber um praktischen Mehrwert für alle. Dafür plant das Ressort
nun ein Gesetz. «Versicherten sollen nutzerfreundliche, digitale Wege
in die ambulante Versorgung angeboten werden», heißt es im
Referentenentwurf, der der Deutschen Presse-Agentur vorliegt. Zuerst
berichtete der «Politico Pro-Newsletter Gesundheit» darüber.

Konkret sollen die Krankenkassen demnach spätestens ab Februar 2028
zusätzliche Funktionen in ihren ePA-Apps einrichten: zum Buchen von
Terminen und mit einem Zugang zu einer standardisierten ersten
Einschätzung von Beschwerden, nach der man bei Bedarf zu einem
Behandlungstermin gelotst werden kann. Solche Ersteinschätzungen, bei
denen man sich durch bestimmte Fragen klickt, werden schon beim
Terminvermittlungsservice der Kassenärzte angeboten, der auch über
die Hotline 116 117 erreichbar ist. 

E-Überweisungen sollen bis 2029 starten 

Vorgesehen sind zudem generelle Regelungen, die auch schon bestehende
kommerzielle Plattformen für Terminbuchungen betreffen. Dazu sollen
die Kassenärztliche Bundesvereinigung und der Spitzenverband der
gesetzlichen Kassen Anforderungen vereinbaren. Sie sollen
gewährleisten, dass gesetzlich Versicherte einen «gleichmäßigen»

Zugang zur Versorgung erhalten - indem etwa ausgeschlossen werden
muss, dass jemand wegen Vorerkrankungen nur nachrangig Termine
bekommt.

Außerdem soll die Einführung von E-Überweisungen geregelt werden.
Angestrebt wird, dass sie ab 1. September 2029 etwa von Hausärzten
genutzt werden sollen, um Patienten zu Fachärzten zu schicken.

Die Kassen unterstützen die Pläne. Für Patienten bringe es deutliche

Vorteile, wenn die E-Akte eine Schlüsselrolle einnehme und mit neuen
Services verknüpft werde, sagte der Chef der Techniker Krankenkasse,
Jens Baas. Damit es bei Terminvergaben aber immer nach der
medizinischen Dringlichkeit gehe, müssten einheitliche Standards bei
der Ersteinschätzung gelten. «Kommerzielle Interessen haben bei der
Terminvermittlung keinen Platz.»

Noch verhaltene Nutzung bei Versicherten

Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) begrüßte es, dass mit dem

multimedialen System der 116 117 millionenfach bewährte Kanäle für
digitale Ersteinschätzungen und Terminvermittlungen genutzt werden
sollen. Wenn die Politik die Rolle der ePA aufwerten wolle, müssten
aber vor allem die Kassen die Akzeptanz bei den Bürgerinnen und
Bürgern noch erheblich steigern. 

Laut Ministerium hatten zuletzt rund vier Millionen Versicherte eine
digitale Gesundheits-Identität, die ihnen Zugriff auf ihre ePA zum
Beispiel am Smartphone ermöglicht. Dabei gilt: Man kann sich
einloggen, braucht es aber nicht. Fürs erste Verwenden der App muss
man sich zunächst einmal identifizieren und freischalten lassen.
Verbraucherschützer und Kassen monieren, dass die Verfahren dafür für

viele zu kompliziert seien.

«Auto steht halbfertig am Straßenrand» 

Die Deutsche Stiftung Patientenschutz begrüßte neue Ideen, wies aber
auf Probleme bei den Grundfunktionen und beim Befüllen der E-Akten in
Praxen und Kliniken hin. Es gelte erst einmal, «das Auto auf die
Straße zu bringen», sagte Vorstand Eugen Brysch. «Zurzeit steht es
halbfertig am Straßenrand.» 

Vorbereitet werden soll mit dem Digitalgesetz auch die vorgesehene
Einführung eines verbindlichen Systems, bei dem Patienten in der
Regel primär, also zuerst, in eine Hausarztpraxis gehen sollen. Diese
soll sie dann bei Bedarf - mit Termin in einem bestimmten Zeitraum -
an Fachärzte überweisen. Die Kassen werben für einen «digitalen
Versorgungspfad» mit elektronischen Ersteinschätzungen, Überweisungen

und Terminvermittlungen. Das unterstütze Versicherte, «dort
medizinisch versorgt zu werden, wann und wo sie es benötigen», sagte
die stellvertretende Chefin des Kassen-Spitzenverbandes, Stefanie
Stoff-Ahnis.

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