Experte zu Völklingen: Nicht der Psychiater fällt das Urteil
Schuldfähig oder nicht? Im Prozess um einen getöteten Polizisten
schätzte das Gericht den Angeklagten teils anders ein als ein
Gutachter. Ein Professor erklärt, warum das nicht ungewöhnlich ist.
Saarbrücken/Halle (dpa/lrs) - Nach dem aufsehenerregenden Urteil im
Prozess um die tödlichen Schüsse auf einen Polizisten in Völklingen
hat ein Experte die generelle Bedeutung eines detaillierten Blicks
auf Tat und Täter betont. «Die Frage, ob jemand schuldig ist für ein
Verhalten, ist eine der schwersten, der wir uns in der Justiz
gegenüberstehen, weil wir ja nicht in die Seele eines Täters
hineinsteigen können», sagte Henning Rosenau, Professor für
Strafrecht, Strafprozessrecht und Medizinrecht an der
Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg.
Daher sei es so wichtig, dass «wir nicht aus dem Bauchgefühl heraus
argumentieren, sondern ganz exakt sind und ganz genau versuchen, so
nah wie möglich an den Täter, an dessen Verhalten und Schuld während
der Tat heranzukommen. Das ist unsere Anforderung, die wir im
Strafprozess haben».
Frage der Schuldfähigkeit
Das Landgericht Saarbrücken hatte am Mittwoch das Urteil gegen einen
19-Jährigen gesprochen, der im August 2025 nach einem
Tankstellenüberfall einen 34 Jahre alten Beamten mit einer zuvor
entrissenen Dienstwaffe erschossen hatte. Das Gericht ordnete die
dauerhafte Unterbringung des Mannes in einem psychiatrischen
Krankenhaus für Straftäter an. Es ging davon aus, dass der junge Mann
wegen einer psychischen Erkrankung bei dem Überfall vermindert
schuldfähig, bei den Schüssen - die als Totschlag statt Mord gewertet
wurden - dann schuldunfähig war.
Eine solche Unterscheidung könne in sich stimmig und denkbar sein,
sagte Experte Rosenau der Deutschen Presse-Agentur weiter. Denn bei
dem Raub- und dem Tötungsvorwurf handele es sich aus Juristensicht um
zwei unabhängige und zeitlich getrennte Taten. Die festgestellte
Schizophrenie habe «nicht die Konsequenz, dass man dauerhaft nicht
steuerungs- und einsichtsfähig ist, sondern dass das von Fall zu Fall
so sein kann».
Gutachten bindet nicht
Gegen Ende des Prozesses hatte ein Gutachter dem Angeklagten wegen
seiner psychischen Erkrankung eine eingeschränkte Schuldfähigkeit am
Tattag attestiert. Dass das Gericht nun in Teilen zu einer anderen
Einschätzung des Zustands des Angeklagten gekommen ist, sei legitim,
erklärte Rechtsexperte Rosenau. Viele Gerichte folgten auch meistens
den Einschätzungen der Sachverständigen, aber sie müssten es nicht.
«Denn nicht der Psychiater fällt das Urteil darüber, ob ein Täter
schuldunfähig war. Über diese Frage entscheidet das Gericht.»
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