Kommission empfiehlt Teilkrankschreibung im Job

Wenn Beschäftigte erkrankt sind und eine ärztliche Bescheinigung
bekommen, fallen sie im Prinzip komplett aus. Über flexiblere Regeln
wird seit längerem diskutiert. Nun gibt es einen neuen Vorstoß.

Berlin (dpa) - In der Debatte über Krankheitsausfälle im Job
empfiehlt die Regierungskommission für Einsparungen im
Gesundheitswesen die Einführung einer «stufenweisen
Arbeitsunfähigkeit». Dabei solle eine Einschätzung der
Arbeitsunfähigkeit zu 100 Prozent, zu 75 Prozent, zu 50 Prozent oder
zu 25 Prozent durch behandelnde Ärztinnen und Ärzte in enger
Abstimmung mit der betroffenen Person vorgenommen werden, schlägt das
Expertengremium vor. 

Dadurch werde sowohl ein teilweiser Verbleib im Arbeitsprozess als
auch eine schrittweise Rückkehr an den Arbeitsplatz erleichtert -
wenn die Stelle dafür geeignet sei, schreibt die vom
Gesundheitsministerium eingesetzte Kommission in ihrem ausführlichen
Bericht. Dazu gehören sollten fortlaufende Anpassungen der Einstufung
bei Änderungen des Gesundheitszustands. «Gleichzeitig kann eine
frühere und stabilere Rückkehr in den Arbeitsprozess langfristig auch
zur Stabilisierung der solidarisch finanzierten Krankengeldausgaben
beitragen.»

Entweder voll arbeitsfähig - oder gar nicht 

Das deutsche Sozialrecht kenne lediglich eine volle Arbeitsfähigkeit
oder eine volle Arbeitsunfähigkeit, heißt es in dem Bericht. In
anderen Ländern etwa in Skandinavien bestehe die Möglichkeit einer
teilweisen Arbeitsunfähigkeit mit positiven Effekten für die
einzelnen Versicherten und die Volkswirtschaft. «Gerade bei
chronischen Erkrankungen oder längeren Genesungsprozessen besteht
häufig eine teilweise, aber nicht vollständige Arbeitsfähigkeit, so
dass Versicherte mit reduziertem Stellenanteil weiterarbeiten
können.»

Die Experten weisen auch auf Befürchtungen hin, dass Arbeitgeber
Druck ausüben könnten, dass man trotz Erkrankung teilweise arbeite.
Dies könne zur Verschleppung von Krankheiten und Chronifizierung
führen. «Die Grenze der eigenen Belastbarkeit einzuhalten, kann für
Arbeitnehmende schwierig sein.» Daher sei entscheidend, dass die
Arbeitsfähigkeitseinschätzung primär auf medizinischer Basis erfolge

und die Zustimmung der Betroffenen voraussetze. 

DGB und Sozialverband warnen vor Risiken  

Allerdings ermöglichte eine teilweise Arbeitsunfähigkeit, dass
Beschäftigte in ihren sozialen Strukturen und einer Tagesstruktur
eingebettet blieben. Dies könne besonders bei psychischen
Erkrankungen stabilisierend wirken. Auch ein langsamerer
Wiedereinstieg in den Beruf sei so flexibler und früher möglich.
Zudem könne bei langen Fehlzeiten eine «Dequalifizierung» verhindert

werden.

Der DGB lehnt Teilkrankschreibungen ab. «Wer krank ist, muss sich in
Ruhe auskurieren können», sagte DGB-Vorstandsmitglied Anja Piel. «Der

Druck auf Beschäftigte, trotz Krankheit zu arbeiten, belastet
Belegschaften zusätzlich und gefährdet die Gesundheit aller.» Es
stelle sich die Frage, wie freiwillig sich jemand überhaupt für eine
Teilkrankschreibung entscheiden könne, wenn wirtschaftliche Zwänge
oder hierarchische Strukturen für Druck sorgten. 

Auch der Sozialverband Deutschland lehnt eine Teilkrankschreibung ab
und warnt vor der Gefahr von Arbeitsdruck trotz Krankheit. «Wer zu
früh wieder einsteigt, steigert damit das Risiko längerer oder
schwerer Erkrankungen», sagte die Vorstandsvorsitzende Michaela
Engelmeier. «Das kann auch nicht im Interesse der Arbeitgeber sein,
denn in der Endabrechnung summieren sich so die Fehlzeiten nur noch
mehr.»

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