Vertrauliche Spurensicherung - Sachsen stärkt Opferschutz
Opfer von sexueller Gewalt zögern oft aus Scham mit dem Gang zur
Polizei. Künftig soll es einfacher sein, Spuren der Gewalt
vertraulich zu sichern. Was ab 1. April gilt.
Dresden (dpa/sn) - Für eine vertrauliche Spurensicherung nach
häuslicher Gewalt oder sexuellen Übergriffen können Betroffene in
Sachsen künftig auch auf die finanzielle Unterstützung der
Krankenkassen setzen. Wie das Sozialministerium mitteilte, hat
Sachsen dafür einen entsprechenden Vertrag geschlossen. Die
Vereinbarung tritt am 1. April in Kraft. Damit werden die Kosten der
vertraulichen Spurensicherung anonymisiert durch die Kranken- und
Ersatzkassen für gesetzlich Versicherte übernommen.
«Wir gehen zunächst mit den an den Unikliniken Dresden und Leipzig
etablierten rechtsmedizinischen Instituten an den Start, wollen aber
weiteren Krankenhäusern und niedergelassene Ärztinnen und Ärzte den
Beitritt ermöglichen», so Gesundheitsministerin Petra Köpping (SPD).
Ziel sei eine flächendeckende Struktur, die Betroffenen vor Ort
helfe.
Niedrigschwelliges Angebot für Gewaltopfer
Die vertrauliche Spurensicherung sorgt dafür, dass Taten gerichtsfest
dokumentiert und auch erst später angezeigt werden können. Die Spuren
werden vier Jahre aufbewahrt. «Zudem schafft die vertrauliche
Spurensicherung auch eine wichtige Grundlage, um das Dunkelfeld der
sexualisierten Gewalt auszuleuchten», betonte Köpping.
Bei einer sogenannten vertraulichen Spurensicherung sichert
medizinisches Personal bei den Opfern Beweise wie DNA-Spuren oder
Verletzungen, ohne dass Betroffene unmittelbar eine Anzeige erstatten
müssen. Die Daten werden anonym unter einem Decknamen gespeichert und
vier Jahre aufbewahrt.
Die sieben Kliniken im Freistaat, die bisher im Modell diese
Leistungen angeboten haben, können laut Ministerium ihre Leistungen
mit der neuen Regelung verstetigen. Bisher war die vertrauliche
Spurensicherung unter anderem an den Unikliniken in Leipzig und
Dresden sowie am Klinikum Chemnitz möglich.
Für die Fortsetzung hat das Sozialministerium für den Freistaat
Sachsen einen Vertrag mit den Kranken- und Ersatzkassen, der
Krankenhausgesellschaft Sachsen, der Kassenärztlichen Vereinigung
sowie den rechtsmedizinischen Instituten der TU Dresden und der
Universität Leipzig geschlossen.
«Mit der vertraulichen Spurensicherung schaffen wir eine verlässliche
Struktur für Menschen, die Gewalt erlebt haben - niedrigschwellig,
qualitätsgesichert und ohne unmittelbaren Entscheidungsdruck», sagte
Friedrich R. München, Geschäftsführer der Krankenhausgesellschaft
Sachsen.
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