Bistum legt Zahlen zu Fällen sexualisierter Gewalt vor

Ein Bericht des Bistums Trier listet auf, welche Meldungen zu
möglichen Fällen von sexualisierter Gewalt es 2025 gab. Genannt
werden auch Geldbeträge, die an Betroffene gingen.

Trier (dpa/lrs) - Der Krisenstab des Bistums Trier hat sich im
vergangenen Jahr mit fünf Meldungen zu möglichen Fällen von
sexualisierter Gewalt durch noch lebende Personen befasst. In einem
Fall habe der Verdacht der sexuellen Nötigung im Raum gestanden, in
vier Fällen soll es um Berührungen über den Kleidern gegangen sein.
 

An die Staatsanwaltschaft gemeldet wurden von Bistumsseite 2025 zwei
Fälle, wobei einer den Angaben zufolge noch im gleichen Jahr
eingestellt wurde, wie aus einem Bericht des Bistums für 2025
hervorgeht.

Meldungen zu Vorfällen zählte der Krisenstab im vergangenen Jahr
insgesamt neun. Neben den fünf tatsächlich behandelten Fällen wurden

weitere vier unter «nicht substantiell» beziehungsweise
«Sonstiges/ohne Angabe» aufgelistet. 

Sehr unterschiedliche Tatzeitpunkte

Von den insgesamt neun Meldungen bezogen sich vier auf Taten ab dem
Jahr 2020. Bei zweien soll der Tatbeginn in den 1980ern, bei einem in
den 2000er und in weiteren zweien in den 2010er Jahren gelegen
haben. 

Bei den Beschuldigten handelte es sich laut Bistum um zwei Pfarrer,
wobei einer bereits von seinen geistlichen Rechten und Pflichten
entbunden ist, um einen Ordensgeistlichen, um einen pastoralen
Mitarbeitenden, eine minderjährige ehrenamtliche Person, eine
Pflegekraft, einen Erzieher und eine Lehrkraft, die kein
Mitarbeitender des Bistums gewesen ist, sowie um einen Erwachsenen
ohne kirchlichen Bezug. 

Sechsstelliger Betrag geht an Betroffene 

Der alljährliche Bericht listet seit 2023 neben Fällen sexualisierter
Gewalt durch Geistliche oder sonstige Beschäftigte im kirchlichen
Dienst auch Fälle aus Schulen, Kitas sowie der Kinder- und
Jugendarbeit in Pfarreien, pastoralen Räumen und Einrichtungen auf. 

Aus dem Bericht geht außerdem hervor, dass 2025 Leistungen in
Anerkennung des Leids für 33 Anträge in Höhe von insgesamt 781.000
Euro ausgezahlt wurden. Darunter waren laut Bistum Erst- und
Folgeanträge. Therapiekosten wurden den Angaben zufolge in Höhe von
28.265,51 Euro erstattet. Insgesamt erhielten 204 Betroffene
Leistungen in Anerkennung des Leids, wie es in dem Bericht heißt.

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