Zwei Jahre legal kiffen - das sind die Folgen in Thüringen Von David Hutzler, dpa
Seit dem 1. April 2024 heißt es: Cannabis in der Öffentlichkeit ist
erlaubt. Zwei Jahre später ziehen Suchthilfe, Kliniken und Justiz in
Thüringen Bilanz.
Erfurt (dpa/th) - Seit zwei Jahren darf in Deutschland legal gekifft
werden. Menschen können Cannabis zu Hause anpflanzen, mit dem Joint
in der Jackentasche herumlaufen, können Gras über spezielle Clubs
oder als medizinisches Cannabis im Internet beziehen. Dabei wurde und
wird die Teillegalisierung auch in Thüringen immer wieder kritisiert.
Doch was sind eigentlich die Folgen im Freistaat? Ein Überblick.
Wie sieht es bei der Suchthilfe aus?
In der Suchthilfe hat die Teillegalisierung bislang nicht zu einem
höheren Bedarf an Unterstützung geführt, sagt die Koordinatorin der
Thüringer Landesstelle für Suchtfragen, Sarah Kornmann. Es habe nach
den ihr vorliegenden Daten auch keinen sprunghaften Anstieg des
Konsums oder mehr problematischen Konsum bei Jugendlichen gegeben.
Wirklich belastbare Aussagen seien aber erst mittel- bis langfristig
möglich. Suchterkrankungen entwickelten sich oft über Jahre.
Welche Punkte sind aus Sicht der Suchthilfe wichtig?
Gerade die einfache Verfügbarkeit von medizinischem Cannabis sei
problematisch, sagte Kornmann weiter. Man könne sich zu leicht online
Rezepte besorgen und damit Cannabis ordern. «Daran müssen wir
arbeiten.» Außerdem brauche es eine verlässliche Finanzierung von
Suchthilfe und Prävention. Wenn Geld in Prävention gesteckt werde,
spare man sich die langfristigen Mehrkosten für die Gesellschaft.
Gibt es mehr Behandlungsbedarf in den Kliniken?
Generell sieht etwa die Uniklinik in Jena einen erhöhten
Therapiebedarf von Drogensuchterkrankungen - auch in Bezug auf
Cannabis. Es gebe auch teils erhöhten Konsum in einzelnen
Patientengruppen, sagt der Direktor der Klinik für Psychiatrie und
Psychotherapie, Martin Walter. Ob es sich dabei aber um einen Effekt
der Teillegalisierung oder einen bereits länger anhaltenden Trend
handle, könne nicht unterschieden werden. Grundsätzlich werde
Suchttherapie weiterhin zu selten und zu spät in Anspruch genommen.
Am Helios Klinikum in Erfurt lässt sich nach Angaben einer Sprecherin
bislang kein klarer Trend erkennen, dass sich die Teillegalisierung
in einem erhöhten Behandlungsbedarf niederschlägt.
Welche Risiken sehen Mediziner?
Generell könne Cannabis - insbesondere bei regelmäßigem oder hoch
dosiertem Konsum - psychische Erkrankungen begünstigen oder
bestehende Erkrankungen verstärken, heißt es vom Helios Klinikum.
Besondere Risiken bestünden für Jugendliche und junge Erwachsene, da
sich das Gehirn in dieser Lebensphase noch in der Entwicklung
befindet.
Psychiatrie-Direktor Walter berichtet von einem gestiegenen
Aufklärungsbedarf bei Jugendlichen und jungen Erwachsenen. Oft
offenbare sich Cannabis-Konsum erst in der Untersuchung als
Nebenbefund - mit großer Bedeutung für die Behandlung. «Es kommt auch
nicht selten vor, dass man einem jungen Patienten sagen muss: "Diese
Psychotherapie und gleichzeitig Cannabis rauchen, das kann nicht
funktionieren, da ist auch ein Joint am Tag zu viel."»
Was ist mit den Anbauvereinigungen?
Ob in Erfurt, Weimar, Jena oder Hildburghausen - an etlichen
Thüringer Orten haben sich Anbauvereinigungen gebildet, sogenannte
Cannabis Social Clubs. Dort darf gemeinschaftlich Cannabis angebaut
und unter strengen Vorgaben an Mitglieder ausgegeben werden. Sarah
Kornmann lobt die Struktur in Thüringen: Die Clubs seien eng mit der
Suchthilfe in Kontakt, außerdem werde viel Wert auf
Qualitätssicherung gelegt.
Aus Sicht von Friedemann Söffing vom Cannabis Social Club in Weimar
sind die Social Clubs ebenfalls ein Erfolg. «Wir geben an 150
Mitglieder ab. Das sind 150 Menschen, die nicht mehr auf den
Schwarzmarkt angewiesen sind.»
Gleichzeitig gibt es in Thüringen aber immer wieder Reibereien
zwischen den Clubs und den zuständigen Behörden. So haben etwa die
Clubs in Erfurt und Weimar die Abgabe von Cannabis eingestellt und
wollen gegen neue Vorgaben des Landes klagen. Hintergrund sind
strengere Prüfauflagen für jede einzelne Charge. Die aktuellen
Vorgaben seien für zumeist ehrenamtlich organisierte Vereine kaum
erfüllbar, hieß es. Das Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und
Ländlichen Raum spricht von Maßnahmen zur Qualitätssicherung. Seit
Mitte März gingen den Anbauvereinigungen entsprechende
Änderungsbescheide zu. Der Gesundheitsschutz der Cannabis-Konsumenten
dulde keinen Aufschub, hieß es.
Wie blickt die Justiz auf das Thema?
Seit zwei Jahren dürfen Erwachsene in der Öffentlichkeit 25 Gramm
Cannabis mit sich führen und 50 Gramm zu Hause aufbewahren. Das
sollte auch dazu führen, dass die Staatsanwaltschaften nicht mehr
Kleinstdelikte verfolgen müssen. Gleichzeitig gab es eine
Amnestieregelung. Die Justiz musste also alte Fälle daraufhin
überprüfen, ob die Delikte unter neuem Recht noch strafbar sind. Das
hatte zur Folge, dass Tausende Akten überprüft werden mussten.
Diese Altfälle sind inzwischen abgearbeitet, wie die
Staatsanwaltschaften in Erfurt, Gera und Meiningen mitteilten. Die
Staatsanwaltschaft Mühlhausen reagierte nicht auf eine entsprechende
Anfrage. Wie sehr sich die Zahl der neu erfassten Delikte verringert
hat, konnte jedoch keine der Staatsanwaltschaften sicher sagen - es
gebe keine konkreten Vergleichszahlen. Aus Erfurt hieß es jedoch, es
komme vermehrt zur Feststellung von Cannabisplantagen.
Aus Sicht der Staatsanwaltschaft in Gera ist es problematisch, dass
sich der Einstieg in größere, sich gegen Dealer richtende Verfahren
erschwert hat, weil es weniger Verfahren gegen Konsumenten gibt.
Außerdem sei es für Dealer leichter geworden, Cannabis zu verkaufen,
insbesondere wenn sie nur die erlaubte Menge mit sich führten.
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