Minister kritisiert Cannabis-Reform: Schwarzmarkt profitiert
Die Teillegalisierung von Cannabis bleibt nach zwei Jahren
umstritten. 21 Anbauvereine dürfen inzwischen in Brandenburg ernten.
Der CDU-Innenminister hält den neuen Umgang mit Cannabis für
verfehlt.
Potsdam (dpa/bb) - Zwei Jahre nach der Teillegalisierung von Cannabis
zieht Brandenburgs Innenminister Jan Redmann (CDU) ein negatives
Fazit. Der Schwarzmarkt sei durch die Anbauvereine nicht
zurückgedrängt worden, argumentierte der CDU-Politiker. «Meine
Vorbehalte gegen die Teillegalisierung scheinen sich leider zu
bestätigen.»
«Der durch die Teillegalisierung gestiegene Bedarf wird kaum durch
Eigenanbau und Anbauvereine gedeckt», sagte Redmann der Deutschen
Presse-Agentur «Vielmehr profitieren illegale Strukturen des
Schwarzmarkts von der Legalisierung. Damit werden die Vertriebswege
auch für gefährlichere Drogen gestärkt.» Das Innenministerium ver
wies
auch auf den bisherigen Zwischenbericht zur Untersuchung der
Auswirkungen des Gesetzes.
CDU-Parteitag forderte Rücknahme des Gesetzes
Der Parteitag der CDU votierte im Februar für eine Rücknahme der
Cannabis-Teillegalisierung und eine Abschaffung des Gesetzes.
Brandenburgs Gesundheitsministerium will vor einer Bewertung erst
Ergebnisse der vom Bund in Auftrag gegebenen wissenschaftlichen
Evaluation des Gesetzes abwarten.
Weitere Anträge für Anbauvereinigungen
In Brandenburg sind inzwischen 21 Anbauvereinigungen genehmigt
worden. Das teilte das Verbraucherschutzministerium in Potsdam mit.
Sechs weitere Anträge für solche Cannabis Clubs seien in der Prüfung.
Die Experten des Landes haben bisher 26 Kontrollen bei
Anbauvereinigungen durchgeführt - während des Antragsverfahrens und
nach der Genehmigung. Verstöße gegen Regelungen oder Bußgelder läge
n
nicht vor.
In genehmigten Indoor-Anlagen, deren Standorte meist nicht öffentlich
werden sollen, wird unter künstlichen Lichtquellen Cannabis angebaut.
Es gibt Abgabestellen, an denen Mitglieder einer Anbauvereinigung
höchstens 50 Gramm Cannabis pro Monat zum Eigenkonsum bekommen.
Seit April 2024 Gesetz in Kraft
Die von der früheren Ampel-Koalition beschlossene Teillegalisierung
von Cannabis in Deutschland trat am 1. April 2024 in Kraft. Das
Gesetz erlaubt Erwachsenen ab 18 Jahren den Konsum und Besitz von
Cannabis unter bestimmten Bedingungen. Seit dem 1. Juli 2024 sind
nicht-kommerzielle Anbauvereinigungen mit bis zu 500 Mitgliedern
zugelassen. Sie dürfen Cannabis gemeinschaftlich anbauen und
ausschließlich an Mitglieder abgeben.
Gefahren durch Cannabis-Einfluss im Straßenverkehr
Im Jahr 2025 stieg laut Innenministerium die Zahl der Verkehrsunfälle
unter Cannabiseinfluss leicht - von 115 im Jahr 2024 auf 119.
Deutlich stärker zugenommen haben die festgestellten Verdachtsfälle
«Fahren unter Einfluss von Cannabis», also Fälle, in denen es noch zu
keinem Unfall kam, die betroffenen Fahrer aber durch polizeiliche
Kontrollen im Straßenverkehr identifiziert wurden. Insgesamt wurden
hier 1.727 Verdachtsfälle in 2025 erfasst. Zum Vergleich: 1.313
solcher Fälle wurden 2024 registriert (plus 31,5 Prozent).
Für den berauschenden Wirkstoff Tetrahydrocannabinol (THC) gibt es
seit Ende August 2024 einen gesetzlichen Grenzwert, ähnlich wie die
0,5-Promille-Grenze für Alkohol. Wer mit 3,5 Nanogramm THC je
Milliliter Blutserum oder mehr unterwegs ist, riskiert in der Regel
500 Euro Bußgeld und einen Monat Fahrverbot.
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