Bundesrat stimmt Spritpreispaket und Grundsicherung zu Von Ulrich Steinkohl, dpa

Der Bundesrat segnet vor Ostern Gesetze in Serie ab. Mit einem
reagiert die Bundesregierung auf die stark gestiegenen Spritpreise.
Hier zeigen sich aber auch Differenzen unter den Ländern.

Berlin (dpa) - Der Bundesrat hat 17 vom Bundestag bereits
beschlossene Gesetze abgesegnet und damit unter anderem grünes Licht
für das Spritpreispaket gegeben. Ebenfalls einen Haken setzten die
Länder hinter die neue Grundsicherung, das Tariftreuegesetz, die
Änderung der Krankenhausreform und die Aufnahme des Wolfs in das
Jagdrecht. Die Beschlüsse im Einzelnen:

Maßnahmenpaket gegen hohe Spritpreise

Mit der Zustimmung des Bundesrats werden schon für den
Osterreiseverkehr neue Regeln an den Tankstellen gelten. Künftig
dürfen die Mineralölkonzerne die Preise nur noch einmal am Tag - um
12.00 Uhr - erhöhen. Preissenkungen sind dagegen jederzeit möglich.
Das Bundeskartellamt erhält mehr Möglichkeiten, um gegen überhöhte

Preise vorzugehen. Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier wollte das
Gesetz unmittelbar nach der Zustimmung des Bundesrats ausfertigen.

Viele Länder kritisierten diese Maßnahmen aber als nicht weitgehend
genug. Sie forderten, übermäßige Gewinne der Ölkonzern abzuschöpf
en
und den Benzinpreis zu deckeln. Saarlands Ministerpräsidentin Anke
Rehlinger (SPD) wies darauf hin, dass in Luxemburg der Staat seit 75
Jahren den Höchstpreis festsetze. «Das sollte auch für Deutschland
funktionieren.» Die Befürworter solcher Eingriffe bekamen bei der
Abstimmung im Bundesrat aber keine Mehrheit.

Schärfere Regeln für Bezieher staatlicher Leistungen

Mit der Zustimmung der Länderkammer wird aus dem bisherigen
Bürgergeld die neue Grundsicherung. Für die rund 5,5 Millionen
Menschen, die diese staatliche Leistung beziehen, gelten künftig
verschärfte Regeln für ihre Mitwirkung. Wer zum Beispiel eine
Fördermaßnahme abbricht oder keine Bewerbungen schreibt, um einen Job
zu bekommen, muss damit rechnen, dass ihm Geldleistungen stärker als
bisher gekürzt werden. Das soll für drei Monate gelten.

Wer Termine im Jobcenter mehrfach versäumt, soll abgestuft
sanktioniert werden. Für dauerhaft nicht erreichbare Menschen können
die Jobcenter künftig sämtliche Zahlungen einstellen, auch die Kosten
der Unterkunft. Bei Arbeitsverweigerung kann das Geld für bis zu drei
Monate eingezogen werden. Mit seiner Zustimmung setzte der Bundesrat
einen Schlusspunkt unter monatelange Debatten.

Tariftreue als Voraussetzung für öffentliche Aufträge

Mit dem Tariftreuegesetz, dem der Bundesrat zugestimmt hat, will die
Bundesregierung mehr Fairness im Wettbewerb um öffentliche Aufträge
herstellen. Das Gesetz sieht vor, dass der Bund öffentliche Aufträge
nur noch an Firmen erteilt, die Tarifverträge einhalten oder ihren
Beschäftigten ähnlich gute Bedingungen bieten. Auf diese Weise sollen
Nachteile für tarifgebundene Unternehmen beseitigt werden, die bisher
im Nachteil gegenüber Firmen sind, die nur Dumpinglöhne zahlen.
Greifen soll das Gesetz im Regelfall für Bau- und Dienstleistungen ab
einem Auftragswert von 50.000 Euro.

Leichterer Abschuss von Wölfen 

Wölfe stehen in Deutschland unter Artenschutz. Doch wenn sie Schafe
und andere Weidetiere reißen, sorgen sie bei den betroffenen
Landwirten für große Schäden. Nun stimmte auch der Bundesrat ihrer
Aufnahme in das Bundesjagdgesetz zu, womit sie künftig einfacher
abgeschossen werden können. 

Die Länder können nun die Jagd in jenen Regionen erlauben, wo sich
der Wolf in einem günstigen «Erhaltungszustand» befindet, wo er also

gute Chancen auf einen langfristigen Fortbestand hat. Wenn ein Wolf
Weidetiere getötet oder verletzt hat, darf er auch jederzeit
geschossen werden.

Überarbeitung der umstrittenen Krankenhausreform

Bei der Umsetzung der umstrittenen Krankenhausreform vor Ort bekommen
die Länder mehr Spielraum. Das vom Bundesrat abgesegnete Gesetz
schafft längere Übergangszeiten und mehr Möglichkeiten für Ausnahme
n
von Vorgaben zur Behandlungsqualität. Mehrere Länder machten
einerseits weiter bestehende Kritikpunkte deutlich, betonten
andererseits aber die jetzt nötige Planungssicherheit. Der Bundesrat
stellte in einer Entschließung fest, dass das Gesetz in Teilen hinter
den Länderforderungen zurückbleibe.

Verschärftes europäisches Asylrecht umgesetzt

Mit der Zustimmung des Bundesrats setzt Deutschland das verschärfte
europäische Asylrecht um. Kernpunkte sind verpflichtende
Identitätskontrollen bei Ankommenden an den EU-Außengrenzen. Für
Menschen aus Herkunftsstaaten mit niedriger Anerkennungsquote sind
Asylprüfungen im Grenzverfahren vorgesehen. Deutschland als Staat
mitten in Europa ist von den Außengrenzverfahren lediglich mit Blick
auf internationale Flughäfen und Seehäfen betroffen. Bei Ablehnung
sollen die Asylbewerber gegebenenfalls direkt von dort abgeschoben
werden. 

Vorstoß für Einziehen von Vermögenswerten unklarer Herkunft

Die Länder wollen es Strafgerichten erleichtern, Vermögenswerte
unklarer Herkunft einzuziehen. Das soll möglich werden, wenn zwischen
dem Wert von beschlagnahmten Vermögensgegenständen - zum Beispiel
Uhren, Autos oder Immobilien - und den rechtmäßigen Einkünften der
Betroffenen ein grobes Missverhältnis besteht. Getroffen werden soll
damit die Organisierte Kriminalität. Die Länder beschlossen, einen
entsprechenden Gesetzentwurf beim Bundestag einzubringen.

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