«Tragisch»: Bestürzung nach Sterbehilfe für junge Spanierin Von Emilio Rappold, dpa
In Deutschland ist aktive Sterbehilfe verboten. In Spanien ist sie
seit 2021 erlaubt. Ein besonderer Fall erhitzt dort aber die Gemüter
und spaltet das Land. Auch aus Deutschland kommt Kritik.
Madrid (dpa) - Der Tod einer jungen Frau durch aktive Sterbehilfe hat
in Spanien tiefe Bestürzung und Empörung ausgelöst - und das Land
regelrecht gespalten. Im Parlament in Madrid kam es sogar zu
turbulenten Szenen und einem heftigen verbalen Schlagabtausch. Der
Rechtspopulist Carlos Flores sprach von einer «Hinrichtung» und
beschimpfte die Angehörigen der linksgerichteten Regierung als
«Mörder». Viel sachlicher, wenn auch oft emotional, ging es bei den
noch am Freitag anhaltenden Diskussionen zu - in Cafés, Büros und
Supermärkten.
Noelia Castillo erhielt am Donnerstagabend in einem Krankenhaus in
Sant Pere de Ribes bei Barcelona gegen den Willen ihrer Eltern eine
tödliche Spritze, die ihr Leben sofort beendete. Die 25-Jährige hatte
eine Querschnittlähmung, die auf einen Suizidversuch nach sexuellen
Übergriffen im Jahr 2022 zurückging.
Ihr junges Alter und auch die Tatsache, dass - anders als bei
typischen Sterbehilfe-Fällen - ein psychisches Leiden nach schwerem
Trauma eine zentrale Rolle spielte, löste in Spanien scharfe Kritik
unter anderem von konservativen Politikern, Medien und der
katholischen Kirche aus.
«Ich bereue es nicht.»
«Ich kann nicht mehr mit all dem, was mich in meinem Kopf quält, was
ich erlebt habe», hatte Castillo am Mittwoch in einem Interview des
Fernsehsenders «Antena 3» gesagt. Sie wolle «endlich gehen, aufhöre
n
zu leiden» und sich «endlich ausruhen», sagte sie mit leiser, aber
fester, sicherer Stimme. Ärzte hätten ihr gesagt, sie werde
vielleicht irgendwann wieder laufen können - sie habe sich jedoch
dagegen entschieden. «Und ich bereue es nicht.»
Wenige Stunden vor dem Vollzug hatte die Spanische Bischofskonferenz
(CEE) bedauert, dass «in Spanien der Tod als Lösung für Leid
dargestellt wird». Auf der Plattform X sprach die Bischofskonferenz
von einer «Wohlstandsgesellschaft», die «unfähig ist, zu pflegen un
d
zu lieben».
Auch Kritik und Warnung aus Deutschland
Als «absolutes Drama» bezeichnete die sichtlich bewegte Sprecherin
der konservativen Volkspartei PP von Oppositionsführer Alberto Núñez
Feijóo, Ester Muñoz, vor Journalisten den Fall. Der Staat habe
versagt. Der Fall müsse die Gesellschaft dazu bringen, viele Dinge zu
überdenken, forderte sie.
Kritik gab es auch aus Deutschland. «Ohne Zweifel ist das Schicksal
von Noelia Castillo tragisch», sagte Eugen Brysch, Vorstand der
Deutschen Stiftung Patientenschutz, auf Anfrage der Deutschen
Presse-Agentur.
«Jeder Mensch hat das Recht, seine Therapie zu beenden, auch wenn
diese Entscheidung zum Tode führt. Dabei gibt es eine Fülle von
Möglichkeiten, das Sterben zu begleiten», sagte Brysch. «Wenn jedoch
ein Parlament Tötung auf Verlangen gesetzlich zulässt, befeuert es
die gesellschaftliche Spaltung. Die Reaktionen in Spanien zeigen das
zweifelsohne.»
Protest vor dem Krankenhaus
Vor dem Vollzug der Sterbehilfe versammelten sich neben Journalisten
und Kamerateams auch Dutzende Menschen zu einer Protestkundgebung vor
dem Krankenhaus. Sie beteten, sangen und riefen: «Noelia, Du bist
nicht allein», «Wir lieben Dich», «Kämpfe weiter» und «Es gib
t andere
Auswege».
Medien berichteten, vor ihrem Tod habe sich Noelia Castillo im
Krankenhaus von ihren Eltern, ihrer Oma mütterlicherseits, ihren
beiden Schwestern, von zwei Freundinnen und einer Nonne, die sie
unterstützt habe, länger als geplant verabschiedet. Deshalb habe sich
der Vollzug verzögert, hieß es.
Aktive Sterbehilfe, eine Tötung auf Verlangen also, ist in Spanien
für Erwachsene mit unheilbarem oder unerträglichem Leiden auf
Betreiben der linken Regierung von Pedro Sánchez seit Juni 2021
erlaubt. Während Gegner vor ethischen Risiken insbesondere bei
psychischen Leiden warnen, sehen Befürworter unter anderem in der
linksgerichteten Regierung darin eine Bestätigung des Rechts auf
Selbstbestimmung.
Der Vater kämpfte erfolglos gegen den Wunsch seiner Tochter
Nach der Legalisierung und bis Dezember 2024 - in einem Zeitraum von
dreieinhalb Jahren - wurden in Spanien nach amtlichen Angaben 1.123
von insgesamt 2.432 Anträgen angenommen und vollzogen. Über drei
Viertel der Antragsteller waren demnach älter als 60 und knapp 30
Prozent über 80 Jahre alt.
Dem Antrag von Noelia Castillo war von den zuständigen Behörden der
Region Katalonien bereits im Sommer 2024 stattgegeben worden. Der
Vater hatte mit Unterstützung des Verbandes Christlicher Anwälte
versucht, die Durchführung zu verhindern. Doch alle Instanzen,
darunter der Oberste Gerichtshof und das Verfassungsgericht in
Spanien sowie zuletzt diese Woche auch der Europäische Gerichtshof
für Menschenrechte (EGMR), wiesen seine Beschwerden zurück.
Aktive Sterbehilfe ist in Deutschland strafbar. Erlaubt ist aber der
Abbruch lebenserhaltender Maßnahmen, wenn das dem Willen des
Patienten entspricht. Gleiches gilt für indirekte Sterbehilfe. Davon
wird gesprochen, wenn es um die Schmerzlinderung geht und Patienten
infolge der Medikamente früher sterben. Auch die Beihilfe zur
Selbsttötung ist straffrei - sie kann in der Beschaffung oder
Bereitstellung eines tödlichen Mittels bestehen, das der Patient
allerdings selbst einnimmt. Brysch spricht von einem «organisierten
assistierten Suizid, der noch vollkommen ungeregelt ist».
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