Weg für Änderungen an Krankenhausreform frei

Eine Neuordnung des Kliniknetzes in Deutschland steht eigentlich
schon im Gesetz. Umgesetzt wird sie jetzt aber in einer noch einmal
geänderten Form - trotz anhaltender Kritik unter den Ländern.

Berlin (dpa) - Der Weg für Änderungen an der umstrittenen
Krankenhausreform ist nach monatelangem Ringen frei. Der Bundesrat
ließ ein vom Bundestag beschlossenes Gesetz passieren, das mehr
Spielraum bei der Umsetzung vor Ort geben soll. Geschaffen werden
damit längere Übergangszeiten und mehr Möglichkeiten für Ausnahmen

von Vorgaben zur Behandlungsqualität.

Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) sprach von einem guten
und gangbaren Kompromiss. Das Gesetz sorge dafür, dass die Regelungen
für Kliniken und Planungsbehörden praxistauglich umsetzbar seien.
Gemeinsames Ziel sei, zu mehr Spezialisierung und Bündelung von
Kompetenzen zu kommen. Es brauche aber auch eine gute Grundversorgung
gerade auf dem Land.

Weiter Kritikpunkte aus Ländersicht 

In der Debatte machten mehrere Länder anhaltende Kritikpunkte
deutlich, hoben aber auch eine jetzt nötige Planungssicherheit
hervor. Der Bundesrat stellte in einer Entschließung fest, dass das
Gesetz in Teilen hinter den Länderforderungen zurückbleibe und
einzelne Regelungen den praktischen Anforderungen bei der Umsetzung
noch nicht ausreichend Rechnung trügen.

Union und SPD hatten die Nachbesserungen im Koalitionsvertrag
vereinbart. Die Krankenhausreform war Ende 2024 von der
Vorgängerregierung und dem damaligen Minister Karl Lauterbach (SPD)
gegen Proteste durchgesetzt worden. Ziele sind, finanziellen Druck zu
immer mehr Behandlungsfällen zu mindern und mehr Spezialisierung bei
komplizierten Eingriffen herbeizuführen. 

Zentrales Instrument sind neu definierte «Leistungsgruppen» für
Behandlungen mit einheitlichen Vorgaben zu Ausstattung und
Fachärzten. Nur Kliniken, die sie erfüllen, können die
Leistungsgruppe anbieten und mit den gesetzlichen Kassen abrechnen.
Das Änderungsgesetz erweitert nun Möglichkeiten für Ausnahmen, nach
denen Kliniken Leistungen befristet auch ohne diese Voraussetzungen
anbieten dürfen. Umstellungen der Vergütung sollen ein Jahr später
kommen.

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