Bundestag beschließt Neuregelungen für mehr Nierenspenden
Tausende Patienten müssen lange auf eine lebensrettende Niere warten.
Ein Gesetz mit erweiterten Möglichkeiten für Organspenden soll die
Aussichten verbessern.
Berlin (dpa) - Nierentransplantationen für schwer kranke Patientinnen
und Patienten sollen künftig häufiger möglich werden. Der Bundestag
beschloss ein Gesetz von Gesundheitsministerin Nina Warken, das die
bisher engen Grenzen für Organentnahmen bei lebenden Spendern weiter
fasst. Die CDU-Politikerin sprach von einem «Tag der Hoffnung für
alle, die auf eine lebensnotwendige Spenderniere angewiesen sind».
Dafür wird der Kreis möglicher Spender und Empfänger vergrößert.
Aufgehoben wird die Regel, dass eine sogenannte Lebendspende nur
zulässig ist, wenn es kein Organ eines Gestorbenen gibt.
Ermöglicht werden künftig auch Spenden zwischen unterschiedlichen
Paaren «über Kreuz». Konkret geht es um das Übertragen einer Niere,
wenn es unter Spenderpaaren (Spender/Empfänger) medizinisch nicht
möglich ist. Künftig soll die Niere dann nicht an die geplante nahe
Person, sondern an einen passenden Empfänger gehen können, der mit
einem für sich vorgesehenen nahestehenden Spender ebenfalls nicht
kompatibel ist. Im Gegenzug geht die Spenderniere des anderen Paares
an die Empfängerin oder den Empfänger des ersten Paares.
Möglich werden außerdem uneigennützige anonyme Nierenspenden, ohne
dass man den Empfänger oder die Empfängerin kennt. Die Niere kann
dann an ein nicht zusammenpassendes Spendepaar gehen oder an jemanden
auf der Warteliste. Geregelt werden auch Vorgaben für eine
umfassendere Aufklärung und Beratung. Abschließend befasst sich noch
der Bundesrat mit dem Gesetz.
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