Tödlicher Tritt: Landgericht verurteilt Mann zu langer Haft
Der Ehemann einer Frau sowie deren Freund streiten sich den ganzen
Tag über immer wieder, am Abend liegt einer der beiden tot im Bett.
Was ist passiert?
Hofheim/Frankfurt (dpa/lhe) - Im Streit hat ein Mann dem Ehemann
seiner Freundin im Main-Taunus-Kreis mit dem Fuß gegen den Kopf
getreten - der Tritt war tödlich, denn der 41-Jährige litt an einer
Gehirnerkrankung. Nun hat das Landgericht Frankfurt den heute 38
Jahre alten Täter wegen Körperverletzung mit Todesfolge zu einer
Haftstrafe von acht Jahren verurteilt. «Es war eine dramatische
Beziehung zwischen drei Personen, die letztlich in dem Geschehen am
9. Mai gipfelte», sagte der Vorsitzende Richter der
Schwurgerichtskammer in seiner Urteilsbegründung.
Das 41 Jahre alte Opfer hatte von seiner Frau getrennt gelebt, jedoch
zusammen mit ihr und dem gemeinsamen Sohn die Nacht zum 9. Mai 2025
in deren Wohnung in der Gemeinschaftsunterkunft in Hofheim-Wallau
verbracht. Am nächsten Morgen erschien der Freund der Ehefrau, die
beide betrunkenen Männer gerieten im Laufe des Tages immer wieder in
Streit.
Leiche gefilmt
Dabei attackierte der 38-Jährige den ihm körperlich deutlich
unterlegenen Ehemann mehrfach, er schlug, würgte und trat ihn - zum
Teil vor den Augen dessen schwerbehinderten Sohnes. Am Abend des
Tages starb der 41-Jährige im Bett der Wohnung liegend an einer
Gehirnblutung. Als der Täter bemerkte, dass sein Widersacher tot war,
filmte er laut den Feststellungen des Gerichts die Leiche und machte
dabei höhnische Bemerkungen. Verurteilt wurde er in dem Prozess daher
auch wegen der Verletzung von Persönlichkeitsrechten durch
Bildaufnahmen.
Der Angeklagte nahm das Urteil sichtlich empört auf. Er hatte bis zum
Ende des Prozesses bestritten, den Ehemann attackiert zu haben. Das
Opfer sei im betrunkenen Zustand gestürzt und habe sich dabei tödlich
verletzt, lautete die Einlassung des Ukrainers. Ein Rechtsmediziner,
der in dem Prozess als Sachverständiger gehört wurde, schloss eine
Selbstverletzung jedoch aus. Zudem stellte der Fachmann fest, dass
das Opfer an einer Gehirnerkrankung gelitten hatte, sodass der
Fußtritt - der Täter trug dabei keine Schuhe - tödliche Folgen gehabt
hatte.
Kein Tötungsvorsatz
Angeklagt worden war der Täter unter anderem wegen Totschlags, einen
hierfür nötigen Vorsatz konnte das Landgericht jedoch in seinem
Urteil nicht feststellen. Dem Angeklagten sei die Gehirnerkrankung
des Opfers nicht bekannt gewesen, sagte der Richter. Zudem sei er
alkoholbedingt enthemmt gewesen.
Mit seinem Urteil folgte das Gericht dem Antrag des Staatsanwalts.
Der Rechtsanwalt des Angeklagten hatte «aufgrund erheblicher Zweifel
an der Täterschaft» für einen Freispruch plädiert. Die Eltern und d
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Schwester des Getöteten, die in dem Prozess als Nebenkläger
auftraten, forderten über ihren Rechtsanwalt eine Verurteilung wegen
Totschlags.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Gegen die Ehefrau des
Getöteten läuft laut Auskunft des Staatsanwalts noch ein
Strafverfahren wegen unterlassener Hilfeleistung.
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