BGH: Keine Werbung für Cannabis-Behandlung im Internet
Medizinisches Cannabis ist verschreibungspflichtig. Damit dürfen
Anbieter nur bei einem kleinen Kreis dafür werben. Was das
höchstrichterliche Urteil für Verbraucherinnen und Verbraucher
bedeutet.
Karlsruhe (dpa) - Internetportale dürfen nicht für ärztliche
Behandlungen mit medizinischem Cannabis werben. Werbung für
verschreibungspflichtige Arzneimittel sei in Deutschland verboten,
erklärte der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe. Dabei sei es ohne
Belang, ob konkrete Produkte oder bestimmte Hersteller genannt
werden, sagte der Vorsitzende Richter des ersten Zivilsenats, Thomas
Koch. (Az. I ZR 74/25)
Unterlassungsklage der Wettbewerbszentrale
Das Unternehmen Bloomwell mit Sitz in Frankfurt am Main bietet im
Internet eine Vermittlung von Patienten an niedergelassene Ärzte für
Behandlungen mit medizinischem Cannabis an und erhält von Ärzten eine
Vergütung. Die Firma versteht ihr Angebot als Information über eine
bestimmte Behandlungsform, und nicht als Werbung für ein Produkt.
Die Wettbewerbszentrale war gegen Bloomwell vor Gericht gezogen, weil
sie einen Verstoß gegen das Heilmittelwerberecht sieht. Für
rezeptpflichtige Medikamente darf demzufolge nur bei Ärzten,
Apothekern oder Arzneimittelhändlern geworben werden - nicht aber bei
Patienten. Das Oberlandesgericht Frankfurt gab der Unterlassungsklage
der Wettbewerbszentrale teils statt. Der BGH bestätigte die
Entscheidung nun.
Bloomwell-Geschäftsführer Niklas Kouparanis sagte nach der
Verkündung, dass mit der Entscheidung in die Informationsrechte der
Verbraucher und Verbraucherinnen eingegriffen werde, da weniger
Angaben zu medizinischen Cannabis veröffentlicht werden dürften. Aber
immerhin sei die rechtliche Lage nun für das Unternehmen und die
Wettbewerber geklärt. Aus seiner Sicht braucht es daher keine neuen
Gesetze.
Die Homepage vom Bloomwell sieht laut Kouparanis ohnehin nicht mehr
so aus wie zum Zeitpunkt, als sie beanstandet wurde. «Diese Website,
um die es dort geht, die existiert aktuell so nicht mehr.» Es seien
nur wenige Änderungen nötig. Das Landgericht hatte 2024 ein erstes
Urteil in dem Fall gesprochen.
Bundesregierung plant Beschränkungen
Medizinisches Cannabis kann in Deutschland seit 2017 legal
verschrieben werden. Laut Bundesärztekammer kann es bei dauerhaften
Schmerzen helfen, bei Muskelkrämpfen bei Multipler Sklerose, Übelkeit
und Erbrechen infolge einer Chemotherapie oder ungewolltem
Gewichtsverlust, etwa bei Aids. Gesundheitsministerin Nina Warken
(CDU) will die psychoaktive Pflanze als Medikament künftig strenger
regulieren, um Missbrauch einzudämmen.
BKK firmus: Auch 2026 günstigste Krankenkasse
In drei Minuten in die BKK firmus wechseln: Nutzen Sie das Online-Beitrittsformular der BKK firmus. Wechseln Sie schnell, sicher und bequem online.
Online-Wechsel: In drei Minuten in die TK
Online wechseln: Sie möchten auf dem schnellsten Weg und in einem Schritt der Techniker Krankenkasse beitreten? Dann nutzen Sie den Online-Beitrittsantrag der TK. Arbeitnehmer, Studenten und Selbstständige, erhalten direkt online eine vorläufige Versicherungsbescheinigung. Die TK kündigt Ihre alte Krankenkasse.