Was bringen die neuen Regeln für mehr Nierenspenden? Von Sascha Meyer, dpa
Tausende schwer kranke Menschen müssen jahrelang auf lebensrettende
Organe warten - ein Großteil benötigt eine neue Niere. Um die Chancen
zu verbessern, werden bisher strikte Vorgaben geändert.
Berlin (dpa) - Beim Thema Organspende denken viele an die Zeit nach
dem Tod. Doch manche Organe wie Nieren können entnommen werden, wenn
man lebt, und Schwerkranken so erhoffte Rettung bringen. Ein
prominenter Spender ist Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier, der
seiner Frau Elke Büdenbender 2010 eine seiner beiden Nieren gab. Doch
für solche Transplantationen gelten bisher enge Grenzen. Damit
künftig mehr Lebendspenden möglich werden, beschloss der Bundestag
ein Gesetz von Gesundheitsministerin Nina Warken.
Die CDU-Politikerin sprach von einem «Tag der Hoffnung für alle, die
auf eine lebensnotwendige Spenderniere angewiesen sind». Zentraler
Ansatzpunkt ist, den Kreis der Spender und Empfänger zu vergrößern.
Die schwarz-rote Koalition knüpft damit an Pläne der
Vorgängerregierung an, die wegen des Bruchs der Ampel-Koalition nicht
mehr umgesetzt worden sind.
Das Problem
«Seit langer Zeit reicht die Zahl der Spendernieren nicht aus, um den
Bedarf zu decken», heißt es im Entwurf. Die Folge seien Wartezeiten
von im Schnitt bis zu acht Jahren. Für Betroffene bedeute das
«gravierende Einschränkungen der Lebensqualität» durch
Blutreinigungsbehandlungen (Dialyse) und einen oft schlechteren
Gesundheitszustand. Im Jahr 2024 starben 253 Patientinnen und
Patienten, die auf Wartelisten für eine Niere standen. Und Ende 2025
warteten nach Daten der Stiftung Eurotransplant insgesamt 6.200
Patienten auf Nieren.
Die Ausgangslage
Für Spenden zu Lebzeiten galten bislang enge gesetzliche Grenzen.
Zulässig sind sie an Verwandte ersten oder zweiten Grades, Ehegatten,
eingetragene Lebenspartner, Verlobte oder andere, die Spendern «in
besonderer persönlicher Verbundenheit offenkundig nahestehen». Eine
Niere aus einer Lebendspende kommt auch nur infrage, wenn es keine
geeignete eines Toten gibt. Die Regeln sollten die Freiwilligkeit der
Spenden absichern und Organhandel verhindern.
Nicht passende Organe
Schwierig wird es auch, wenn eine Spende medizinisch nicht geht und
die Niere abgestoßen werden könnte. Denn für Transplantationen müss
en
Faktoren übereinstimmen, wozu eine kompatible Blutgruppe gehört. Bis
zu 40 Prozent der Nierenspenderinnen und -spender seien aber mit
ihren vorgesehenen Empfängerinnen und Empfängern inkompatibel, heißt
es im Entwurf. Dann hätten Betroffene nur noch die Option, sich auf
Wartelisten setzen zu lassen.
Flexiblere Vorgaben
Um die Erfolgsaussichten zu verbessern, kommen nun mehrere
Änderungen. Aufgehoben wird die Vorgabe, dass eine Lebendspende nur
zulässig ist, wenn es kein Organ eines Gestorbenen gibt. Abweichend
von den Vorgaben zum «Näheverhältnis» von Spender und Empfänger
werden Spenden lebender Personen außerdem in zwei zusätzlichen
Konstellationen erlaubt:
* Geht eine Übertragung unter einem Spendepaar (Spender/Empfänger)
medizinisch nicht, kann die Niere künftig statt an die geplante nahe
Person «über Kreuz» an einen passenden Empfänger gehen, der mit
seinem vorgesehen nahestehenden Spender ebenfalls inkompatibel ist.
Im Gegenzug geht die Spenderniere des anderen Paares an den Empfänger
oder die Empfängerin des ersten Paares. Für solche Überkreuzspenden
inkompatibler Paare soll ein nationaler «Pool» gebildet werden.
* Möglich werden sollen auch uneigennützige Nierenspenden, ohne
dass man den Empfänger oder die Empfängerin kennt. Die Niere kann
dann an ein nicht zusammenpassendes Spendepaar gehen oder an jemanden
auf der Warteliste. Die Vermittlung richte sich nur nach
medizinischen Kriterien, heißt es im Entwurf. Das soll eine
Kommerzialisierung verhindern.
Aufklärung und Begleitung
Neu geregelt werden soll eine umfassende Aufklärung von Spenderinnen
und Spendern - auch zu möglichen psychischen und anderen Spätfolgen
einer Organentnahme. Im ganzen Prozess vom ärztlichen Feststellen der
Eignung bis zu Nachbehandlungen sollen sie auch eine unabhängige
«Begleitperson» zur Seite gestellt bekommen. Dazu sollen die
Transplantationszentren verpflichtet werden. Spenderinnen und Spender
sollen außerdem mit Extrapunkten auf der Warteliste berücksichtigt
werden, falls sie selbst einmal eine Niere brauchen.
Mögliche Effekte
Wie viele Spenden zusätzlich möglich sind, könne mangels
Erfahrungswerten nur grob anhand von Erfahrungen im Ausland
überschlagen werden, heißt es im Entwurf. Nach groben
Expertenschätzungen würden nach dem schrittweisen Aufbau eines
nationalen Programms jährlich rund 100 Überkreuzspenden als
realisierbar angesehen - und bei den nicht an spezielle Empfänger
gerichteten anonymen Nierenspenden drei. Die Zahl der Nieren von
lebenden Spendern könnte somit insgesamt von bisher rund 600 auf rund
700 pro Jahr steigen.
Online-Register
Das Gesetz nimmt auch ein Online-Register in den Blick, in dem man
ein generelles Ja oder Nein zu einer Organspende nach dem Tod
eintragen kann. Dort anfragen können - neben Entnahmekliniken für
Organe - künftig auch Gesundheitseinrichtungen, wenn es um Gewebe wie
Augenhornhaut oder Blutgefäße geht. Gestrichen wird auf Bitten der
Länder eine 2020 vom Bundestag beschlossene, aber nie umgesetzte
Vorgabe, dass in Ausweisstellen Einträge ins Register ermöglicht
werden. Die Deutsche Stiftung Patientenschutz beklagte, der Staat
verliere damit an Glaubwürdigkeit,
die Organspendebereitschaft fördern zu wollen.
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