BGH-Entscheidung zu Werbung für Cannabis-Behandlung erwartet

Online-Diagnosen aus Irland, Werbung für Cannabis auf Rezept im Netz:
In zwei Rechtsstreiten zum digitalen Gesundheitsmarkt stehen
höchstrichterliche Klärungen an. Worum es geht und wen es betrifft.

Karlsruhe (dpa) - Der Bundesgerichtshof (BGH) klärt, ob ein
Internetportal für ärztliche Behandlungen mit medizinischem Cannabis
werben darf. Der erste Zivilsenat will seine Entscheidung am
Donnerstag (8.45 Uhr) in Karlsruhe verkünden. Die Wettbewerbszentrale
war gegen das Unternehmen Bloomwell vor Gericht gezogen, weil sie
einen Verstoß gegen Heilmittelwerberecht sieht. 

Für rezeptpflichtige Medikamente darf nur bei Ärzten, Apothekern oder
Arzneimittelhändlern geworben werden - nicht aber bei Patienten.
Bloomwell bietet im Internet eine Vermittlung von Patienten an
niedergelassene Ärzte für Behandlungen mit medizinischem Cannabis an
und erhält von Ärzten eine Vergütung. Die Firma mit Sitz in Frankfurt

versteht ihr Angebot als Information über eine bestimmte
Behandlungsform, und nicht als Werbung für ein Produkt. Das
Oberlandesgericht Frankfurt sah das aber zuletzt anders und gab der
Unterlassungsklage der Wettbewerbszentrale teils statt. (Az. I ZR
74/25)

In einem anderen Verfahren will der BGH ebenfalls am Donnerstag (8.45
Uhr) klären, ob ein Gesundheitsunternehmen im Internet für
Online-Diagnosen durch Ärzte in Irland werben darf. Der Verband
Sozialer Wettbewerb geht hier gegen das Unternehmen Wellster
Healthtech aus München vor. (Az. I ZR 118/24)

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