Mord mit 120 Messerstichen - Warum der Täter bald freikommt

Immer wieder stach ein Schüler auf eine Frau ein, bis sie verblutete.
Nach Jahren in Haft wird der Täter bald entlassen. Warum das Gericht
so entschied - und wie es der Familie des Opfers damit geht.

Verden (dpa/lni) - Rund 120 Mal stach er auf seine Kollegin ein -
doch nun gehe keine Gefahr mehr von ihm aus: Der Täter wird nach
jahrelanger Haft wegen Mordes im September aus dem Gefängnis
entlassen, wie das Landgericht Verden entschied. Nach der Verkündung
spricht niemand im Gerichtssaal, erst das Schluchzen der Mutter des
Opfers unterbricht die bedrückende Stille. «Er hat eine zweite Chance
bekommen und meine Tochter hat keine bekommen», sagt die Mutter wenig
später unter Tränen. 

Die Entscheidung sei im ersten Moment schwer zu begreifen, räumt die
Vorsitzende Richterin ein. «Das ist menschlich.» Aus juristischer
Sicht gebe es jedoch keine Grundlage, dass der Angeklagte nach
Verbüßung seiner Strafe weiter hinter Gittern bleibt. Das Gericht
ordnete keine Sicherungsverwahrung an.

Angeklagter hatte sein Opfer gequält

«Es war eine grausame Tat», sagt die Vorsitzende Richterin
rückblickend. Der Angeklagte war damals 18 Jahre alt, sollte bald
sein Abitur machen und arbeitete als Aushilfe in einem Getränkemarkt
in Rethem (Heidekreis). An einem Abend im September 2013 überfiel er
seine junge Kollegin bei der Kassenabrechnung. Er fesselte die
23-Jährige und wollte sie zum Mitmachen überreden - jedoch ohne
Erfolg.

Laut Gericht weigerte sich die Auszubildende. Es gelang ihr, die
Fesseln zu lösen. Doch dann griff der Angeklagte zu mehreren Messern
und stach immer wieder zu. Zwei Klingen brachen ab. Allein im Gesicht
und am Kopf fügte er ihr 30 Stiche zu, wie sich im Prozess später
herausstellte. Nach Ansicht der Kammer hatte der Schüler schon länger
Tötungsfantasien und wollte seine Kollegin quälen.

Gefangen in «einer Welt der Horror- und Tötungsfantasien»

Irgendwann ließ der Deutsche von der blutüberströmten Frau ab, raubte

1.600 Euro aus dem Tresor des Getränkemarkts und versuchte, seine
Spuren zu verwischen. Er ließ die sterbende 23-Jährige zurück und
flüchtete mit dem Fahrrad zu einer Freundin. Dort erzählte er, er sei
selbst Opfer eines Überfalls geworden. 

Vor Gericht gestand er später die Tat. «Der Angeklagte ist gefangen
gewesen in einer Welt der Horror- und Tötungsfantasien», stellte der
Vorsitzende Richter bei der Urteilsverkündung im Oktober 2014 fest.
Er wurde nach Jugendstrafrecht zu 13 Jahren Haft wegen Mordes
verurteilt - und zu einer möglichen Sicherheitsverwahrung im
Anschluss.

Gutachter und Psychologe entlasten Täter 

Inzwischen hat der Täter seine Strafe fast verbüßt und das Gericht
musste prüfen, ob von ihm noch eine Gefahr ausgeht. Die Entscheidung
sei nicht leicht gefallen, sagt die Vorsitzende Richterin. Niemand
könne in den Kopf des Angeklagten schauen und garantieren, dass
nichts mehr passieren werde. 

Doch ein Gutachter und sein Psychologe aus dem Gefängnis entlasten
beide den 30-Jährigen, wie die Vorsitzende Richterin detailliert
schildert. In den ersten Jahren hinter Gittern habe er eine Therapie
ausgeschlagen, doch irgendwann sei ein Wendepunkt gekommen. Er bleibe
ein schwieriger Mensch und habe im Gefängnis «einen Haufen Fehler»
gemacht, sagte die Vorsitzende Richterin. Doch gerade solche Fehler
seien notwendig, um sich weiterzuentwickeln.

Experten führten auch einen Test durch, um festzustellen, ob der
Angeklagte an einer Psychopathie leiden könnte. Nach Angaben des
Gerichts erzielte er dabei zehn Punkte - deutlich weniger als bei
seiner Verurteilung damals, aber immer noch mehr, als die meisten
Menschen bei einem solchen Test erreichen würden, hieß es.

Täter bald frei - «Ich muss damit leben»

Sein Psychologe habe jeden Fortschritt kritisch hinterfragt, betont
die Vorsitzende Richterin. «Kann das wirklich so sein? Oder ist das
Manipulation?» Doch er sei von der positiven Entwicklung des jungen
Mannes überzeugt - und das Gericht am Ende auch. So wird der
Angeklagte im September aus dem Gefängnis entlassen.

Der 30-Jährige selbst verzieht bei der Urteilsverkündung keine Miene.
Er sitzt mit weißem Hemd und Krawatte im Gericht, als ob das
Verfahren nichts mit ihm zu tun hätte. Mit gesenktem Kopf verlässt er
schließlich den Saal, ohne auch nur einen Blick auf die schluchzenden
Angehörigen zu werfen.

Die Mutter des Opfers schüttelt den Kopf. Sie könne es nicht fassen,
dass der Mörder ihrer Tochter bald wieder frei sei. «Ich muss damit
leben, aber es ist sehr schwer», meint sie. Nur mit der Hilfe von
Therapeuten und Tabletten könne sie ihren Alltag bewältigen, nachts
plagen sie Alpträume. «Ich sehe ihn im Schlaf, ich sehe meine tote
Tochter.» Während sie erzählt, schießen ihr wieder Tränen in die

Augen. «Das wird mich bis zum Lebensende begleiten.»

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