Schärfere Regeln für Maßregelvollzug nach Missbrauchsvorwurf
Ein Mann soll im Maßregelvollzug in Brandenburg an der Havel ein
Mädchen schwer sexuell missbraucht haben, die Ermittlungen laufen.
Das Gesundheitsministerium äußert sich zu Konsequenzen.
Brandenburg an der Havel (dpa/bb) - Nach dem mutmaßlichen Missbrauch
eines Mädchens in einem Maßregelvollzug in Brandenburg an der Havel
hat das Gesundheitsministerium Konsequenzen gezogen. Der Patient, der
mutmaßlich die Tat begangen haben soll, erhalte keine weiteren
Besuche, «insbesondere natürlich auch nicht von Minderjährigen»,
sagte Jürgen Becke vom Gesundheitsministerium.
Pädophile Patienten dürften zudem keine Besuche von Minderjährigen
erhalten, sagte Becke. Eine Ausnahme gibt es: «Wenn es sich um
leibliche Kinder handelt, dann muss man sich das genau angucken. Aber
das ist sozusagen eine Voraussetzung.» Einen solchen Fall gebe es
derzeit nicht.
Gutachten für besseren Schutz liegt vor
Ein Gutachten zum besseren Kinder- und Jugendschutz in Kliniken,
Reha- und Vollzugseinrichtungen liegt nach Angaben von
Gesundheitsminister René Wilke (SPD) zwar vor. Das Ministerium werte
es jedoch noch aus.
Die Staatsanwaltschaft Potsdam ermittelt gegen einen Mann, der im
Maßregelvollzug wegen des Verdachts des schweren sexuellen
Missbrauchs eines Kindes untergebracht ist. Der Beschuldigte ist laut
Staatsanwaltschaft ein vorbestrafter Sexualstraftäter. Das Mädchen
ist zwischenzeitlich volljährig, es ist nicht die leibliche Tochter
des Patienten.
Der Beschuldigte ist wegen Straftaten gegen die sexuelle
Selbstbestimmung von Kindern im Maßregelvollzug untergebracht. Das
Landgericht Potsdam hatte ihn 2008 zu einer Freiheitsstrafe von vier
Jahren und sechs Monaten verurteilt und seine Unterbringung in einem
psychiatrischen Krankenhaus angeordnet. Im Maßregelvollzug werden
Straftäter untergebracht, die wegen ihrer Erkrankung nicht oder nur
vermindert schuldfähig sind.
Ärztliche Leitung weist Vorwürfe zurück
Das Gesundheitsministerium hatte nach Bekanntwerden des Falls im
November 2025 den beiden ärztlichen Leitungen der Klinik fristlos
gekündigt. Der frühere Chefarzt und die frühere leitende Oberärztin
hatten nach ihrer fristlosen Kündigung Vorwürfe zurückgewiesen. Dabei
ging es zum Beispiel um die Frage nach Warnungen vor einem Besuch des
Mädchens in der Klinik.
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