Mehr Unterstützung für Gewaltopfer in Strafprozessen

«Gerichtsverfahren sind für Gewaltbetroffene meist sehr belastend»,
sagt Justizministerin Hubig. Ein Gesetzentwurf soll ihnen künftig
mehr professionelle Begleitung sichern.

Berlin (dpa) - Wer Opfer einer schweren Straftat geworden ist, soll
für die Dauer des Verfahrens in Zukunft leichter kostenfrei
professionelle Unterstützung erhalten können. Das sieht ein Entwurf
aus dem Bundesjustizministerium vor, den das Kabinett beschlossen
hat. Aktuell gibt es pro Jahr etwa 1.600 Beiordnungen einer
psychosozialen Prozessbegleitung, für die Betroffene nicht bezahlen
müssen. In gravierenden Fällen sollen künftig auch Betroffene
häuslicher Gewalt einen Anspruch auf diese Betreuung haben. 

Bei der psychosozialen Begleitung geht es nicht um rechtliche
Beratung, sondern darum, dass dafür geschulte Fachkräfte Betroffenen
mit Informationsvermittlung und anderen Formen der Hilfe zur Seite zu
stehen. Minderjährige und Menschen mit kognitiven Einschränkungen
sollen die psychosoziale Prozessbegleitung künftig von Amts wegen
erhalten. Das bedeutet, dass sie dafür keinen Antrag stellen müssen. 


Schwierige Konfrontation mit dem Täter

«Gerichtsverfahren sind für Gewaltbetroffene meist sehr belastend»,
sagt Bundesjustizministerin Stefanie Hubig. Gerade die Konfrontation
mit dem Täter könne für sie extrem schmerzhaft sein. Deshalb sei eine

professionelle Unterstützung wichtig. Der Gesetzentwurf zur
Prozessbegleitung müsse Teil einer Gesamtstrategie zum besseren
Schutz vor Gewalt sein, sagtdie SPD-Politikerin. «Wir haben ein
Gewaltproblem in Deutschland und vor allem Frauen sind die
Betroffenen.»

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