Assistierter Suizid: Arzt erneut verurteilt

Ein deutschlandweit bekannter Arzt ist zum zweiten Mal wegen
Totschlags verurteilt worden. Wieder ging es um verbotene
Sterbehilfe.

Essen (dpa/lnw) - Nach einem assistierten Suizid ist ein
deutschlandweit bekannter Arzt aus Datteln im Kreis Recklinghausen
erneut wegen Totschlags verurteilt worden. Die Richter am Essener
Landgericht verhängten unter Einbeziehung einer früheren Verurteilung
vier Jahre und vier Monate Haft. Der 83 Jahre alte Psychiater und
Neurologe hatte einem Patienten aus Essen im Sommer 2023 Sterbehilfe
geleistet. Laut Urteil war der 42-Jährige aufgrund einer psychischen
Erkrankung jedoch nicht in der Lage, selbstverantwortlich zu
entscheiden. Das habe der Angeklagte auch erkannt.

Dass der Arzt die Freitod-Begleitung dennoch durchgeführt habe, hängt
laut Urteil mit seiner Motivation zusammen. «Er sieht sich als
Vorkämpfer für psychisch kranke Menschen und für das Recht auf ein
selbstbestimmtes Leben», sagte Richter Simon Assenmacher beim Urteil.
«Dafür hat er Vorsichtsmaßnahmen bewusst beiseitegeschoben und sich
von medizinischen Standards entfernt - weil er für sich in Anspruch
nimmt, der wichtigste, wenn nicht der einzige Experte zu sein.» 

Patient litt unter Depressionen und war fast erblindet

Der bekannte Arzt hatte seinem Patienten am 4. Juli 2023 eine
Infusion gelegt und eine tödliche Natriumlösung angeschlossen. Das
Ventil hatte der 42-jährige Essener, der seit fast 20 Jahren an
Depressionen gelitten hatte und fast erblindet war, anschließend
selbst geöffnet. Nach eigenen Angaben war sich der 83-Jährige absolut
sicher, dass sein Patient geistig orientiert war. Im Prozess hatte er
dazu erklärt: «Die Freitod-Begleitung hätte ich nicht durchgeführt,

wenn ich Zweifel daran gehabt hätte, dass die Entscheidung des
Patienten auf einem autonom gebildeten freien Willen beruhte.»

Der Angeklagte war im Februar 2024 erstmals verurteilt worden,
nachdem er einem anderen psychisch kranken Patienten Sterbehilfe
geleistet hatte. Damals hatten die Richter am Essener Landgericht
drei Jahre Haft wegen Totschlags verhängt. Diese Strafe ist in das
neue Urteil eingeflossen. Es ist nicht rechtskräftig.

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