Patientenmörder Högel muss mindestens 28 Jahre Haft absitzen
Seit mehr als 16 Jahren sitzt Niels Högel im Gefängnis. Ein gutes
Dutzend muss er noch absitzen - mindestens. Wie das ein Gericht
begründet.
Oldenburg (dpa/lni) - Der Patientenmörder Niels Högel muss mindestens
28 Jahre in Haft bleiben. Das hat das Landgericht Oldenburg am
vergangenen Dienstag geurteilt, wie es jetzt mitteilte. Die besondere
Schwere der Schuld gebiete eine Verbüßung von mindestens 28 Jahren
hinter Gittern. Gegen die Entscheidung kann Beschwerde beim
Oberlandesgericht Celle eingelegt werden.
Das Landgericht Oldenburg hatte Högel 2019 wegen 85-fachen Mordes zu
lebenslanger Haft verurteilt. Er soll seinen Opfern in den Jahren
2000 bis 2005 an Kliniken in Oldenburg und Delmenhorst
unterschiedliche Medikamente gespritzt haben, um sich bei einer
anschließenden Reanimierung als Retter zu präsentieren. Viele
Patienten überlebten das nicht.
So begründet das Gericht die Entscheidung
Das Gericht lehnte es den Angaben nach ab, dass Högels Strafe nach 15
Jahren im Gefängnis zur Bewährung ausgesetzt wird. Das ist bei
lebenslangen Freiheitsstrafen üblicherweise nur möglich, wenn keine
besondere Schwere der Schuld festgestellt wird. Högel, der bereits
seit 2009 wegen anderer Urteile in dem Fall in Haft sitzt, hatte
beantragt, die Mindestzeit zu bestimmen, die er in Haft verbringen
muss. Die Staatsanwaltschaft hatte daraufhin 28 Jahre gefordert - so
wie es das Gericht nun auch entschieden hat.
Das Gericht begründete seine Entscheidung neben den Taten auch mit
der Persönlichkeit und Entwicklung Högels seit der Verurteilung, wie
es in einer Mitteilung hieß. Besonders erschwerend für den ehemaligen
Pfleger sei die Zahl der Taten gewertet worden, sowie dass die
meisten heimtückisch und aus niedrigen Beweggründen durchgeführt
wurden. Auch dass Högels Taten das Vertrauen in medizinische
Einrichtungen erschüttert haben, sei berücksichtigt worden.
Auch noch längere Haft möglich
Ob Högel tatsächlich nach 28 Jahren, also 2037 freikommt, muss noch
entschieden werden. Auch eine längere Haftunterbringung sei möglich.
Vor einer möglichen Haftentlassung werde durch ein psychiatrisches
Gutachten geprüft, ob der Verurteilte weiterhin gefährlich ist.
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