Magdeburger Todesfahrer ins Gericht getragen
Es ist Tag 25 im Prozess zum Anschlag auf dem Magdeburger
Weihnachtsmarkt. Die Verhandlung beginnt verspätet. Es geht um die
Verhandlungsfähigkeit des Angeklagten.
Magdeburg (dpa) - Er verweigert immer wieder die Nahrung und sucht
zugleich die Bühne: Der Todesfahrer vom Magdeburger Weihnachtsmarkt
musste am 25. Verhandlungstag in den Verhandlungssaal getragen
werden. Erst gut eineinhalb Stunden nach dem regulären Beginn der
Verhandlung brachten ihn vier Spezialkräfte der Justiz in die
Glaskabine, von der aus er üblicherweise den Prozess verfolgt.
In der Kabine begann der 51-Jährige aus Saudi-Arabien zu schreien.
Kurz darauf wurde er wieder aus dem Saal getragen, danach aber wieder
hereingebracht. Er schrie Wörter wie «Nazi». Der Vorsitzende Richter
Dirk Sternberg eröffnete die Verhandlung. Am Vormittag des
Verhandlungstags ging es allein um die Verhandlungsfähigkeit des
Angeklagten.
Verhandlungsfähig oder nicht?
Aus der Justizvollzugsanstalt Burg habe es Signale gegeben, dass die
Verhandlungsfähigkeit aufgrund einer Nahrungsverweigerung
beeinträchtigt sein könnte, sagte Sternberg. Ein medizinischer
Sachverständiger, der dem Verfahren beiwohnt und mit dem Angeklagten
gesprochen hatte, sah die Verhandlungsfähigkeit zumindest für einen
kurzen Verhandlungstag für gegeben.
Der Angeklagte schrie in sein Mikrofon: «Denken Sie, akute
Suizidalität hat nichts zu tun mit Verhandlungsfähigkeit?» und «Sin
d
Sie Psychiater oder was?». Der 51-Jährige, der bis zum Anschlag
selbst als Psychiater im Maßregelvollzug arbeitete ergänzte: «Das ist
unmenschlich.»
Vitalwerte sind okay - der Angeklagte trinkt
Während einer erneuten einstündigen Unterbrechung untersuchte der
medizinische Sachverständige nochmals selbst Blutdruck, Puls und
Sauerstoffsättigung und schätzte den Angeklagten wiederholt als
verhandlungsfähig ein. Im Gespräch hätte der 51-Jährige nicht
unkonzentriert oder unfokussiert gewirkt. Er habe Wasser getrunken
und Traubenzuckertabletten genommen.
Richter Sternberg wollte den Verhandlungstag wie geplant fortsetzen.
«Wir sind drauf eingestellt, zu verhandeln, wenn auch nur kurz.»
Einige wenige Zeugen sind geladen.
Laut Anklage der Generalstaatsanwaltschaft Naumburg lenkte der damals
50 Jahre alte Taleb Al-Abdulmohsen kurz vor Weihnachten einen
PS-starken Mietwagen etwa 350 Meter weit über den Weihnachtsmarkt.
Fünf Frauen und ein neunjähriger Junge starben. Mehr als 300 Menschen
wurden teils schwerst verletzt. Die Anklage wirft Al-Abdulmohsen
unter anderem sechsfachen Mord und versuchten Mord in 338 Fällen vor.
Immer wieder im Hunger- und Durststreik
Der 51-Jährige verweigert immer wieder die Aufnahme von Nahrung und
Getränken. Zuletzt war er im Dezember wegen der Folgen eines Hunger-
und Durststreiks nicht mehr verhandlungsfähig. Das Landgericht
entschied damals, ohne den 51-jährigen Mann aus Saudi-Arabien
weiterzuverhandeln. Richter Sternberg sagte damals, der Angeklagte
habe in der Hauptverhandlung selbst angekündigt, seinen Hungerstreik
instrumentalisieren zu wollen. In diesem Jahr war er bei allen
Verhandlungen dabei.
Dass der Angeklagte Essen verweigert, spielt seit Beginn des
Prozesses am 10. November eine Rolle. Schon am zweiten
Verhandlungstag hatte al-Abdulmohsen gesagt: «Jetzt mache ich den
Hungerstreik seit gestern. Ich will das drei Wochen machen. Man
erwartet keine körperlichen Schäden.»
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