Bundestag debattiert über Bluttests bei Schwangeren
Mit Gentests kann untersucht werden, ob ein Kind mit Down-Syndrom auf
die Welt kommen könnte. Prinzipiell gelten enge Voraussetzungen
dafür, dass die Kasse die Kosten trägt - oder wird es zur Regel?
Berlin (dpa) - Der Bundestag hat über die Lage bei Bluttests für
Schwangere auf ein Down-Syndrom des Kindes debattiert. In der
sachlich geführten Aussprache warben Abgeordnete einer
fraktionsübergreifenden Gruppe für eine Initiative, die auf eine
genauere Beobachtung der Umsetzung zielt. «Was ursprünglich als
gezielte Untersuchung gedacht war, entwickelt sich zunehmend zu einem
flächendeckenden Screening», sagte der CSU-Gesundheitspolitiker
Stephan Pilsinger. Ein auffälliger Testbefund sei aber keine
Diagnose, sondern eine Wahrscheinlichkeitsaussage. Sie setze viele
werdende Eltern unter Druck.
Die Tests, die risikoloser als seit längerem übliche
Fruchtwasseruntersuchungen sind, können seit 2022 unter bestimmten
Voraussetzungen von der Kasse bezahlt werden. Konkret sieht ein
Antrag der Gruppe vor, die Bundesregierung zu einem Monitoring
aufzufordern, um zu belastbaren Daten zu kommen. Außerdem solle ein
Expertengremium eingesetzt werden, das rechtliche, ethische und
gesundheitspolitische Grundlagen der Kassenzulassung prüft.
Anwendung der Tests «weit über Risikofälle hinaus»
Der CDU-Abgeordnete Michael Brand sagte, es seien aus gutem Grund
klare Einschränkungen vorgesehen worden. Die Anwendung der Tests sei
aber weit über Risikofälle hinaus deutlich angestiegen. Dem Antrag
gehe es jetzt um mehr Informationen. SPD-Fraktionsvize Dagmar Schmidt
sagte, es dürfe nicht sein, dass systematisch nach Menschen mit einer
Trisomie gescreent und dann empfohlen und beraten werde, das Kind
nicht zu bekommen.
Mareike Hermeier (Linke) sagte in der Debatte, die ohne sonst übliche
Fraktionslinien verlief, der Test drohe stillschweigend zur Norm zu
werden. Die Rechte Schwangerer und die Würde von Menschen mit
Behinderungen dürften nicht gegeneinander ausgespielt werden.
Selbstbestimmte Entscheidungen von Eltern
Die Grünen-Abgeordnete Paula Piechotta argumentierte: «Wir können die
gesellschaftliche Akzeptanz von Menschen mit Behinderungen nicht
darüber herstellen, dass wir der einzelnen Frau Selbstbestimmung
nehmen.» Martin Sichert (AfD) sagte, Eltern hätten jedes Recht der
Welt, sich auf das Kind vorzubereiten. Dazu gehöre, alle
Informationen bekommen zu können. Der Test auf Kassenkosten
verhindere auch späte Abbrüche, indem Eltern früh in der
Schwangerschaft eine selbstbestimmte Entscheidung treffen könnten.
Bei einem Down-Syndrom haben Menschen in jeder Zelle ein Chromosom
mehr. Das Chromosom 21 ist dreifach vorhanden, daher die Bezeichnung
Trisomie 21. Folgen sind körperliche Auffälligkeiten und eine
verlangsamte motorische, geistige und sprachliche Entwicklung.
Ausprägungen sind aber sehr unterschiedlich.
Nun Beratungen in Bundestagsausschüssen
Über den Antrag soll nun zunächst in den Ausschüssen beraten werden.
Die Abgeordnetengruppe hatte schon 2024 in der vergangenen
Wahlperiode eine solche Initiative eingebracht. Dann kam es aber zur
vorzeitigen Auflösung des Parlaments nach dem Bruch der
Ampel-Koalition.
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