Bluttests bei Schwangeren Thema im Bundestag
Mit Gentests kann bei Schwangeren untersucht werden, ob ein Kind mit
Down-Syndrom auf die Welt kommen würde. Für die Tests gelten
prinzipiell enge Voraussetzungen - oder sind sie zu weit gefasst?
Berlin (dpa) - Der Bundestag befasst sich am Freitag (11.20 Uhr) mit
der Lage bei Bluttests für Schwangere auf ein Down-Syndrom des
Kindes. Eine fraktionsübergreifende Abgeordnetengruppe hat eine
Initiative eingebracht, die auf eine genauere Untersuchung der
Umsetzung zielt. Hintergrund ist die Sorge, dass die Tests so
regelmäßig gemacht werden, dass dies faktisch einer
Reihenuntersuchung gleichkäme. Sie sind seit 2022 auf Kassenkosten
möglich.
Konkret sieht ein Antrag der Gruppe vor, dass das Parlament die
Regierung zu einem Monitoring auffordern soll, um zu belastbaren
Daten zu kommen. Außerdem solle ein Expertengremium eingesetzt
werden, das rechtliche, ethische und gesundheitspolitische Grundlagen
der Kassenzulassung prüft.
Für eine Kostenübernahme der Tests gilt, dass sie nur «in begründet
en
Einzelfällen» bei Schwangerschaften mit besonderen Risiken sowie mit
ärztlicher Beratung und weiteren Informationen möglich sein soll.
Über den Antrag soll nach einer Debatte zunächst in den Ausschüssen
des Bundestags beraten werden. Die Abgeordnetengruppe hatte schon
2024 in der vergangenen Wahlperiode eine solche Initiative
eingebracht. Dann kam es aber zur vorzeitigen Auflösung des
Parlaments nach dem Bruch der Ampelkoalition.
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