Geisel mit Tod bedroht: Klinik-Ausbrecher zu Haft verurteilt
Bei ihrer Flucht aus dem Bezirkskrankenhaus Straubing überwältigten
sie einen Mitarbeiter. Vier Männern mussten sich vor dem Landgericht
Regensburg dafür verantworten - jetzt gibt es ein Urteil.
Regensburg (dpa/lby) - Brutal überwältigen vier Männer im Sommer 2024
Bezirkskrankenhaus Straubing einen Mitarbeiter, bedrohen ihn mit dem
Tod und erzwingen so die Öffnung der Pforte. Sie flüchten. Für die
Tat ist das Quartett nun vor dem Landgericht Regensburg verurteilt
worden. Der gesamte Prozess fand unter strengen
Sicherheitsvorkehrungen und starker Polizeipräsenz statt.
Die Richter sprachen die Männer im Alter zwischen 29 und 32 Jahren
der Geiselnahme und gefährlichen Körperverletzung schuldig, bei einem
der Täter kamen unter anderem Drogendelikte hinzu. Die Strafen liegen
bei fünf Jahren und zehn Monaten, sieben Jahren und neun Monaten,
acht Jahren sowie neuneinhalb Jahren. Das Urteil ist noch nicht
rechtskräftig.
Die Staatsanwaltschaft hatte auf Haftstrafen zwischen neuneinhalb und
14 Jahren plädiert, die Verteidiger hatten deutlich niedrigere
Strafen gefordert. Für zwei der Männer verlangte die Anklagebehörde
zudem die Anordnung der Sicherungsverwahrung. Dem kam die Kammer
nicht nach.
Tat über mehrere Tage geplant und vorbereitet
Die vier verurteilten Straftäter befanden sich zum Tatzeitpunkt in
der forensischen Klinik im Maßregelvollzug. Bei drei von ihnen hätte
die Therapie abgebrochen werden sollen, so dass sie ihre Strafe in
einer Justizvollzugsanstalt hätten verbüßen müssen. Hier sah die
Kammer das Motiv: Die Männer wollten verhindern, dass die Strafe
vollstreckt werden kann. «Sie wollten frei sein», sagte der
Vorsitzende Richter.
Die Tat hätten die Männer mindestens über mehrere Tage geplant und
vorbereitet, so die Kammer. Sie organisierten zwei Stuhlbeine und
eine Scherbe eines Handspiegels. Am Tattag habe einer der Angeklagten
dem BKH-Mitarbeiter gesagt, dass der Wäschetrockner nicht
funktioniere und ihn auf diese Weise in den Waschraum gelockt.
Dort habe der Angeklagte den Mann gepackt und zu Boden gedrückt. Zwei
weitere Angreifer schlugen das Opfer. Der Vierte habe mit einem
Stuhlbein bewaffnet vor der Tür Wache gestanden. Der Mitarbeiter habe
heftige Gegenwehr geleistet, stärker als die Angreifer dies erwartet
hätten, so der Vorsitzende Richter.
Geisel mit dem Tode bedroht
Die Männer fesselten ihr Opfer mit einem Gürtel an den Händen, einer
habe ihm die Scherbe an den Hals gedrückt. So führten sie ihn durch
die Station, einer öffnete mit dem Schlüssel des Mitarbeiters die
Zwischentüren. Die Angreifer hätten laut geschrien, an der Pforte die
Öffnung der Türen gefordert, unter anderem mit dem Satz: «Wir
schneiden ihm den Kopf ab, wenn wir nicht rausgelassen werden»,
fasste der Vorsitzende Richter zusammen.
Nach der Öffnung der Pforte ließen die Männer von ihrer Geisel ab und
entkamen. Im Zuge einer internationalen Fahndung wurden sie binnen
weniger Wochen in Österreich und der Türkei gefasst. Der Mitarbeiter
erlitt Verletzungen und eine posttraumatische Belastungsstörung.
Geständnis und Entschuldigung
Möglich sei bei Geiselnahme eine Strafe zwischen fünf und 15 Jahren,
erläuterte der Vorsitzende Richter. Von einem minderschweren Fall
könne nicht ausgegangen werden: Unter anderem sei die Tat geplant und
nicht spontan ausgeführt gewesen, gewaltsam und mit gefährlichen
Gegenständen umgesetzt sowie das Opfer dabei verletzt worden.
Einige Aspekte wertete die Kammer zugunsten der Angeklagten: Die
Dauer der Geiselnahme sei mit rund 20 Minuten verhältnismäßig kurz
gewesen und die Geisel unmittelbar nach Erreichen des Tatziels - dem
Öffnen der Pforte - freigelassen worden. Zudem seien die Täter
geständig gewesen und hätten Verantwortung übernommen. Es lägen
Entschuldigungen vor und es sei Schmerzensgeld gezahlt worden. Bei
einem der Angeklagten sei die Steuerungsfähigkeit zudem
möglicherweise eingeschränkt gewesen.
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