Sieben Jahre quälte er seine Familie, nun folgt Haftstrafe Von Helen Hoffmann, dpa

Spritzen in den Kopf, Isolation und Angst vor dem Tod: Wie ein Mann
mit erfundenen Krankheiten das Leben seiner Familie über Jahre
kontrollierte.

Bremen (dpa/lni) - Mit einem massiven Lügengeflecht hat ein Mann
jahrelang seine damalige Familie kontrolliert, isoliert und gequält.
Nun wurde der 45-Jährige vor dem Landgericht Bremen wegen schwerer
Misshandlung von Schutzbefohlenen, Freiheitsberaubung und
gefährlicher Körperverletzung verurteilt. Das Strafmaß lautet drei
Jahre und zehn Monaten Gefängnis. 

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Revision ist möglich. Weil
das Strafverfahren sehr lange dauerte, gewährte das Gericht einen
sogenannten Vollstreckungsabschlag von sechs Monaten - die
tatsächliche Haftzeit beträgt damit drei Jahre und vier Monate. 

Er gab ihnen Spritzen in den Kopf

Wie die Vorsitzende Richterin ausführte, redete der Mann seiner
damaligen Partnerin und deren beiden Töchtern in den Jahren 2013 bis
2019 ein, sie müssten sich vor der Drogenmafia verstecken und hätten
schwere und teils ansteckende Krankheiten. Als angeblicher Arzt gab
er ihnen Spritzen unter anderem in den Kopf und sperrte die
schulpflichtigen Mädchen tagelang in ihren Zimmern ein - mit einem
Eimer für die Notdurft. Gemeinsam mit der Familie wohnte der Mann
zuerst in Bremerhaven, später in Bremen. 

Mit verschiedenen Lügen brachte er die Kinder dazu, sich zu
isolieren. So erzählte er einem der Mädchen, sie habe Würmer und
müsse die gesamten Sommerferien in ihrem Zimmer bleiben. Die damals
15-Jährige durfte den Rest der Familie nicht sehen und auch nicht
regelmäßig duschen, wie die Vorsitzende Richterin ausführte.

Mädchen sollte sich eigene Grabstelle aussuchen 

Die andere Tochter sollte sich im Alter von zwölf Jahren wegen einer
angeblich tödlichen Erkrankung ein Grab auf dem Friedhof aussuchen.
Das Mädchen habe eine Stelle mit einer Bank in der Nähe gewählt,
damit ihre Mutter dort sitzen könne, berichtete die Richterin.
Daraufhin habe der Mann dem Mädchen gesagt, dass die Mutter das Grab
ohnehin nicht besuchen würde. «Das grenzt schon fast an Sadismus, was
sie da mit diesem Mädchen gemacht haben», befand die Richterin. Sie
sprach von einem sehr großen Leid, dass der Mann den Kindern seiner
damaligen Partnerin angetan habe.

Nach den Feststellungen des Gerichts redete der Mann der Frau und den
Töchtern immer wieder ein, sie litten an lebensbedrohlichen
Krankheiten und bräuchten die von ihm durchgeführten Behandlungen und
verordneten Einschränkungen. Dass die Frau, die mit dem Mann auch ein
gemeinsames Kind hat, leichtgläubig war, ändere nichts an der Schuld
des Angeklagten, so die Richterin. Der Mann habe das Vertrauen der
Familie sieben Jahre lang missbraucht und auch gesehen, wie schlecht
es den Mädchen ging. «Es gibt drei Geschädigte, die geprägt sein
werden für ihr ganzes Leben», sagte die Richterin.

Kinder vertrauten sich ihren Tagebüchern an

An den Taten des vorbestraften Mannes gibt es dem Gericht zufolge
keine Zweifel. Die Kammer stützte sich auf Tagebucheinträge der
beiden Mädchen, Aussagen der Familie und Angaben des Angeklagten.
Dieser hatte sich vor Gericht bei den Kindern seiner früheren
Partnerin entschuldigt und ihnen 1.500 Euro Schmerzensgeld angeboten.

Das Motiv für die Taten blieb unklar. Eine Sachverständige vermutete
vor Gericht, dass es dem Mann um Macht, Dominanz und Kontrolle ging.
Einem Gutachten zufolge hat der 45-Jährige eine
Persönlichkeitsstörung - er hat wenig Empathie und viel Verlangen
nach Aufmerksamkeit. Anhaltspunkte für eine eingeschränkte
Schuldfähigkeit sah das Gericht nicht.

Das Lügengeflecht brach erst zusammen, als der Mann plötzlich seine
Familie verließ und sich die Frau ans Jugendamt wandte. Damals war
sie im Glauben, sie habe kein Sorgerecht mehr - auch das hatte ihr
der Mann eingeredet. Die Familie sei in einem völlig desolaten
Zustand gewesen, so die Richterin. Der Mann hatte zu dem Zeitpunkt
bereits eine neue Beziehung und wohnte mit seiner neuen Partnerin -
seiner heutigen Ehefrau - zusammen. 

Mit dem Urteil liegt das Gericht unter der Forderung der
Staatsanwaltschaft. Diese fand eine Haftstrafe von fünf Jahren und
zwei Monaten für angemessen. Die Verteidigung forderte eine
Bewährungsstrafe.

Die frühere Partnerin des Mannes und deren Töchter verfolgten die
Urteilsbegründung im Gerichtssaal unter Tränen.

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