Karlsruhe verwirft Klage zu Kostenübernahme für Medikament

Ein junger Mann leidet an einer tödlichen Muskelerkrankung. Im Streit
mit seiner Krankenkasse um die Übernahme für Arzneimittelkosten hat
nun das Bundesverfassungsgericht gesprochen.

Karlsruhe (dpa) - Das Bundesverfassungsgericht hat die Beschwerde
eines Mannes verworfen, der von seiner gesetzlichen Krankenkasse die
Übernahme von Kosten für ein Medikament verlangte, das für seinen
Fall nicht zugelassen war. Die Verfassungsbeschwerde sei unzulässig,
da sie nicht ausreichend begründet wurde, entschied der Erste Senat
bereits im Dezember, wie aus einem jetzt veröffentlichten Beschluss
hervorgeht. (Az. 1 BvR 1863/23)

Der Kläger ist ein 2004 geborener Mann mit Duchenne-Muskeldystrophie.
Die seltene, erblich bedingte Muskelerkrankung mit zunehmendem
Muskelschwund führt typischerweise im jungen Erwachsenenalter zum
Tod. Der Kläger ist seit 2015 nicht mehr gehfähig. Er beantragte von
seiner Krankenkasse die Kostenübernahme des Arzneimittels Translarna.
Das war damals in der EU für die Behandlung von
Duchenne-Muskeldystrophie zugelassen - aber nur für gehfähige
Patienten. Die Krankenkasse lehnte den Antrag ab.

Vorinstanzen kamen zu unterschiedlichen Ergebnissen

Das Sozialgericht Mainz wies seine Klage zunächst ab. Das
Landessozialgericht Rheinland-Pfalz verurteilte die AOK
Rheinland-Pfalz/Saarland aber später, den Kläger mit Translarna zu
versorgen. Es bestehe eine auf Indizien gestützte, nicht ganz
fernliegende Aussicht auf eine spürbare positive Einwirkung auf den
Verlauf der Erkrankung, hieß es. Bei regelmäßig tödlich verlaufende
n
Krankheiten reiche das aus, um einen Versorgungsanspruch zu
begründen.

Das Bundessozialgericht sah die Sache anders und hob das Urteil im
Juni 2023 wieder auf. Versicherte hätten auch bei regelmäßig tödlic
h
verlaufenden Krankheiten keinen Anspruch auf die Versorgung mit einem
Arzneimittel, das die Europäische Arzneimittel-Agentur (EMA) für die
Behandlung der Erkrankung nicht zugelassen hat, entschied der Senat. 

Der Kläger wandte sich daraufhin mit einer Verfassungsbeschwerde an
das Bundesverfassungsgericht. Die scheiterte nun unter anderem daran,
dass nach Ansicht des Senats nicht ausreichend darlegt wurde, warum
das Urteil des Bundessozialgerichts ihn in seinen Rechten verletze.
Insbesondere habe der Kläger seine Ausführungen nicht aktuell
gehalten, obwohl die EU-Zulassung für Translarna mittlerweile auch
für gehfähige Patienten ausgelaufen ist.

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