Mehr als 500.000 Einträge im digitalen Organspende-Register

Ein prinzipielles Ja oder Nein zu einer Organspende nach dem Tod kann
man auf Papier festhalten - oder elektronisch. Wie wird das
inzwischen genutzt?

Berlin (dpa) - Zwei Jahre nach dem Start eines zentralen
Online-Registers haben dort gut eine halbe Million Menschen ihre
generelle Haltung zur eigenen Organspende-Bereitschaft dokumentiert.
Aktuell gibt es im Register rund 515.000 gültige Erklärungen, wie das
Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte als Betreiber auf
Anfrage der Deutschen Presse-Agentur mitteilte. Dabei hätten 82,3
Prozent Organentnahmen nach ihrem Tod ohne Einschränkungen
zugestimmt. Einen Widerspruch hinterlegt hätten 8,5 Prozent.

Dass sie einzelne Organe von einer Spende ausschließen, erklärten
demnach 6,3 Prozent. Weitere 1,9 Prozent benannten eine Person, die
die Entscheidung treffen soll. Eine Spende auf einzelne Organe
beschränken wollen 1,0 Prozent.

Erklärungen auf Papier weiter möglich

Das Portal www.organspende-register.de ist seit dem 18. März 2024
online. Dort kann man ab dem Alter von 16 Jahren digital
dokumentieren, ob man zu einer Organspende nach dem Tod bereit ist
oder nicht. Die Angaben sind freiwillig, kostenlos und können
jederzeit geändert und gelöscht werden. Erklärungen auf Papier, etwa

Organspendeausweise, sind weiterhin möglich. Berechtigte Ärzte,
Ärztinnen und Transplantationsbeauftragte in Kliniken können im
Register unter bestimmten Voraussetzungen Auskünfte zu potenziellen
Spendern abfragen.

Nach einem Jahr hatten sich rund 280.000 Menschen im Register
eingetragen. Machen kann man das auf dem Portal per Smartphone oder
Computer, indem man einen Ausweis mit Online-Funktion verwendet.
Generell möglich ist es außerdem über Apps von Krankenkassen, wofür

zuvor eine digitale Identität («GesundheitsID») bei der Kasse
beantragt werden muss. 

Eintragemöglichkeit in Ämtern soll nicht kommen

Das Register ist Kern eines 2020 vom Bundestag beschlossenen
Gesetzes, das auf mehr Information und eine leichtere Dokumentation
von Entscheidungen zur Spendebereitschaft zielte. Die ebenfalls im
Gesetz enthaltene Vorgabe, dass es in amtlichen Ausweisstellen
Terminals zum Eintragen ins Online-Register geben muss, wurde bisher
nicht umgesetzt. Das Bundesgesundheitsministerium will die Vorgabe
nun mit einer Gesetzesänderung auf Bitten der Länder streichen.

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