Karlsruhe entscheidet zu Kostenübernahme für Medikament

Ein junger Mann leidet an einer seltenen Muskelerkrankung - die meist
im jungen Erwachsenenalter zum Tod führt. Er will ein bestimmtes
Medikament einnehmen. Seine Krankenkasse lehnt ab.

Karlsruhe (dpa) - Das Bundesverfassungsgericht will am Mittwoch (9.30
Uhr) seine Entscheidung zu einem Rechtsstreit um die Kostenübernahme
für Medikamente bei tödlichen Erkrankungen veröffentlichen. Im Juni
2023 hatte das Bundessozialgericht in Kassel entschieden, dass
Versicherte mit einer regelmäßig tödlich verlaufenden Krankheit
keinen Anspruch auf die Versorgung mit einem Arzneimittel haben, das
die Europäische Arzneimittel-Agentur (EMA) zur Behandlung dieser
Erkrankung nicht zugelassen hat.

Geklagt hatte ein 2004 geborener Mann mit Duchenne-Muskeldystrophie.
Die seltene, erblich bedingte Muskelerkrankung mit zunehmendem
Muskelschwund führt typischerweise im jungen Erwachsenenalter zum
Tod. Der Kläger war seit 2015 gehunfähig. Er verlangte von seiner
Krankenkasse die Kostenübernahme des Arzneimittels Translarna. Das
ist in der EU für die Behandlung der Duchenne-Muskeldystrophie
zugelassen - aber nur für gehfähige Patienten.

Aussicht auf positive Wirkung - oder doch nicht?

Das Sozialgericht Mainz hatte die Klage abgewiesen. Das
Landessozialgericht Rheinland-Pfalz verurteilte die AOK
Rheinland-Pfalz/Saarland aber später, den Kläger mit Translarna zu
versorgen. Es bestehe eine auf Indizien gestützte, nicht ganz
fernliegende Aussicht auf eine spürbare positive Einwirkung auf den
Verlauf der Erkrankung, hieß es. Bei regelmäßig tödlich verlaufende
n
Krankheiten reiche das aus, um einen Versorgungsanspruch zu
begründen.

Das Bundessozialgericht sah das aber anders und hob das Urteil auf.
Auch bei tödlichen Erkrankungen habe die Arzneimittelsicherheit
Vorrang, erklärte der Senat. Da ein Antrag des Translarna-Herstellers
auf Erweiterung der Zulassung erfolglos geblieben war, sei auch die
Aussicht auf eine positive Wirkung auf den Krankheitsverlauf zu
verneinen. Das Bundesverfassungsgericht entscheidet nun über eine
Verfassungsbeschwerde gegen das Kasseler Urteil.

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