Angestellte Masseure dürfen laut Gericht am Sonntag arbeiten
Eine Betreiberin von Massagestudios wollte ihre Angestellten auch
sonntags massieren lassen. Der Berliner Arbeitsschutz sah das anders.
Und unterlag vor Gericht.
Berlin (dpa/bb) - Angestellte Masseure dürfen auch an Sonntagen und
Feiertagen beschäftigt werden. Das entschied das Verwaltungsgericht
Berlin in einem Eilverfahren. Nicht-medizinische Massagestudios seien
Erholungseinrichtungen, daher gelte für sie eine Ausnahmeregelung,
teilte das Gericht mit.
Eine Betreiberin mehrerer Studios bietet Wellnessmassagen durch ihre
Angestellten an. Das Landesamt für Arbeitsschutz, Gesundheitsschutz
und technische Sicherheit untersagte ihr laut Gericht im November
2025 die Beschäftigung von Arbeitnehmern an Sonn- und Feiertagen. Der
Ausnahmetatbestand gelte nicht, weil die Kunden sich passiv einer
Dienstleistung überließen und nicht selbst aktiv tätig seien.
Ausnahmeregelung
Das Gericht sah das anders. Massagen dienten der Steigerung des
Wohlbefindens, so die Begründung. Die Antragstellerin könne sich
daher auf den gesetzlichen Ausnahmetatbestand berufen. Das folge
sowohl aus dem Wortlaut als auch aus dem Sinn und Zweck der
Ausnahmeregelung.
Gegen den Beschluss kann Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht
Berlin-Brandenburg erhoben werden.
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