Harnstein kein Ausschlussgrund für Job bei der Polizei
Einmal Harnstein und raus bei der Polizei? Das Verwaltungsgericht
Aachen sieht das anders - und öffnet damit Bewerbern mit
Vorgeschichte neue Chancen.
Aachen (dpa/lnw) - Ein einzelner Harnstein reicht nach Auffassung des
Verwaltungsgerichts Aachen nicht aus, um einen Bewerber vom
Polizeidienst auszuschließen. Das Gericht hat das Land
Nordrhein-Westfalen deshalb verpflichtet, das Bewerbungsverfahren mit
dem Mann fortzusetzen (Az.: 1 L 160/26).
Die Polizei hatte den Bewerber zuvor mit der Begründung
ausgeschlossen, der Mann habe einmalig an einem Harnstein gelitten,
also eine Veranlagung zur erneuten Steinbildung.
Das Gericht sah dabei zu strenge Maßstäbe angelegt: Wenn ein Bewerber
gesund ist, müsse es tragfähige Hinweise für eine Dienstunfähigkeit
vor Erreichen der gesetzlichen Altersgrenze geben. Die gebe es im
Fall des Antragstellers nicht.
Harnsteine sind Ablagerungen in Niere, Harnleiter oder Blase. Als
Hauptursachen gelten Flüssigkeitsmangel und Fehlernährung. Gegen den
Beschluss kann das Land Nordrhein-Westfalen Beschwerde einlegen.
Darüber würde das Oberverwaltungsgericht für das Land
Nordrhein-Westfalen entscheiden.
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