«Menschenverachtend»: Lebenslang für Vermieter wegen Mord
Unter Medikamente gesetzt, misshandelt, eingesperrt: Wie ein
Vermieter-Paar eine Frau mit Down-Syndrom systematisch quälte - und
warum das Gericht von «menschenverachtender Gesinnung» spricht.
Gießen (dpa) - Im Prozess um die qualvolle Misshandlung und den Mord
an einer 55-Jährigen mit Down-Syndrom in Lauterbach sind die beiden
Vermieter der Frau zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt
worden. Das Landgericht Gießen befand die 46-jährige Frau und den 59
Jahre alten Mann des gemeinschaftlichen Mordes sowie der gefährlichen
Körperverletzung mit Todesfolge für schuldig und stellte auch die
besondere Schwere der Schuld fest. Damit gilt eine vorzeitige
Haftentlassung als ausgeschlossen.
Das Gericht sprach von einer «menschenverachtenden Gesinnung» bei dem
Paar - mit Bezug auf die Qualen der 55-Jährigen und die insgesamt
verheerenden Zustände in dem Anwesen.
Nach Überzeugung des Gerichts hatten die Angeklagten die 55-Jährige,
die das Down-Syndrom hatte, unter einem Vorwand in ein Haus in
Lauterbach gelockt, wo sie im November 2023 einzog. Immer wieder
hatten sie die Frau eingesperrt, misshandelt erniedrigt und sediert.
Sie sei wiederholt verprügelt und zu Boden gestoßen worden, habe
blaue Flecken und Verletzungen durch Bisse davongetragen, weil die
Angeklagten einen Hund auf sie hetzten, wie die Vorsitzende Richterin
Regine Enders-Kunze sagte.
Mord, um vorangegangene Straftaten zu verdecken
Am 20. Januar 2024 soll das Vermieter-Paar der Frau mindestens 77
Tabletten verschiedener Psychopharmaka gegeben haben, wodurch sie das
Bewusstsein verloren hatte. Auch als sie die 55-Jährige auf dem Boden
liegend vorfanden, hatten die Angeklagten keinen Arzt verständigt.
Das zeige zum einen, dass ihre Mieterin ihnen «egal» gewesen sei und
sie ihre Ruhe vor der Frau haben wollten.
Außerdem hätten sie keine Hilfe holen können, ohne dass ihre eigenen
Straftaten - die Körperverletzungen und die Vergiftung durch
Tabletten - bekanntgeworden wären, so die Vorsitzende. «Das ist Mord,
also die Tötung in Verdeckungsabsicht durch Unterlassen.»
Die Leiche der Frau hatten die Angeklagten zunächst in den Keller
gebracht, wo der 59-Jährige sie zerteilt und in ein Fass gepackt
hatte. Den Kopf und die Extremitäten hatte der Mann später in ein
Waldstück bei Schlitz in Osthessen gebracht.
«Menschenverachtende Gesinnung»
Die Feststellung der besonderen Schwere der Schuld begründete die
Vorsitzende mit der «menschenverachtenden Gesinnung», die bei «jedem
einzelnen Mieter» in dem Anwesen deutlich geworden sei, besonders
aber gegenüber der 55-Jährigen, die als «nicht rettungswürdig» od
er
«nicht helfenswert» von den Angeklagten eingeschätzt worden sei. «D
ie
Geschädigte war ein vulnerables Opfer», das den Angeklagten hilflos
ausgeliefert gewesen sei, so Enders-Kunze, noch im Nachhinein hätten
die Angeklagten ihr Konto leergeräumt.
In ihrer Urteilsbegründung schilderte die Vorsitzende auch noch
einmal allgemeinen Zustände, die in dem Anwesen herrschten.
Zeugenaussagen zufolge hatten die Angeklagten vorzugsweise Menschen
in sozial schwierigen Situationen, mit Alkohol-, Drogen- und anderen
psychischen Problemen als Mieter genommen.
Anfangs noch freundlich, hätten sie diese rasch drangsaliert,
beschimpft, bedroht und zu unentgeltlichen Arbeiten gezwungen oder
zur Prostitution animiert. Immer wieder seien Bewohnerinnen und
Bewohner auch geschlagen worden. «Das Zusammenleben war geprägt von
Kontrolle, Unterdrückung und unbedingtem Herrschaftswillen», sagte
die Vorsitzende. Alle vier Verteidiger der beiden Angeklagten
kündigten nach der Urteilsverkündung Revision an.
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