Nicht-binäre Person klagt nach Schwimmkurs-Ausschluss Von Monika Wendel, dpa
Bei einem Reha-Aufenthalt wird eine nicht-binäre Person vom
Schwimmkurs ausgeschlossen - wegen Oben-Ohne-Badens. Ein Gericht soll
über entscheiden. Die Klinik sieht sich im Dilemma.
Berlin/Bad Belzig (dpa) - Bei einem Aufenthalt in einer Reha-Klinik
in Brandenburg wird eine nicht-binäre Person ohne Badeoberteil von
einem Schwimmkurs ausgeschlossen. Der Fall aus dem Jahr 2022 löst
einen aktuellen Rechtsstreit aus, der Neuland darstellt.
Die nicht-binäre Person aus Berlin, die sich keinem Geschlecht
zugehörig fühlt, wurde ihrem Anwalt zufolge in der Klinik als Frau
«gelesen», also wahrgenommen. Mitpatienten in der Reha-Einrichtung im
Kurort Bad Belzig südwestlich von Potsdam sollen sich über das
Schwimmen «oben ohne» beschwert haben.
Die nicht-binäre Person Yyuri Steffan sieht sich diskriminiert und
ging vor Gericht. «Es erscheint uns wichtig, dass es abschreckenden
Charakter hat», sagte Rechtsanwalt Georg Fähle.
Klinik drückt Bedauern aus
Die Reha-Klinik «Hoher Fläming», die zum diakonischen Unternehmen
Oberlinhaus gehört, bedauert, dass sich die Person diskriminiert
fühlt, und spricht zugleich von einer «Dilemma-Situation».
Gesellschaftliche Veränderungsprozesse hätten zu allen Zeiten
Verunsicherung hervorgerufen, hieß es in einer Stellungnahme auf
Anfrage.
Aus Sicht von Verbänden erleben nicht-binäre und Transmenschen häufig
Benachteiligung und Diskriminierung im Gesundheitswesen. Als nur ein
Beispiel wird die Anrede im Wartezimmer nach einer
Geschlechter-Aufteilung in Mann oder Frau genannt. Aber es gebe
inzwischen viele engagierte Ärzte und Kliniken in Deutschland, die
geschlechtlicher Vielfalt besser gerecht werden und dafür Konzepte
haben, sagte der Bundesverband Trans*.
«Für den Rest der Reha vom Schwimmen ausgeschlossen»
«Ich habe einmal unter Anleitung mit der Gruppe und zweimal am freien
Schwimmen teilgenommen», sagte Yyuri Steffan der «Märkischen
Allgemeinen Zeitung». «Danach wurde ich für den Rest der Reha vom
Schwimmen ausgeschlossen.» Ein Arzt habe ihr die Entscheidung im Zuge
seiner Visite mitgeteilt.
Der Anwalt der Person argumentiert, es handele sich um
Diskriminierung, weil die Person gezwungen worden sei, sich in der
Klinik einer Geschlechtseinteilung zu unterwerfen. «Von außen ist ihr
ein weibliches Geschlecht zugeschrieben», sagte Fähle. Zudem sei eine
Bedeckung des Oberkörpers verlangt worden. Die klagende Person, die
zum Zeitpunkt des Klinikaufenthalts 33 Jahre alt war, beantragt
Schmerzensgeld - nach Angaben des Anwalts mindestens 2.000 Euro.
Klinik-Beschäftigte setzen sich mit Thema auseinander
Die Klinik in Bad Belzig, die auf orthopädische Rehabilitation
spezialisiert ist, räumt einen Lernprozess ein. «Als Oberlinhaus
können wir dazu nur feststellen, dass es niemals unserem
Selbstverständnis entspricht, Menschen auszugrenzen», hieß es.
«Trotzdem kann es sein, dass unterschiedliche Normenverständnisse
verschiedener Generationen und das Abwägen zwischen individuellen
Interessen und Rücksicht auf bestehende kulturell-gesellschaftliche
Verhaltensweisen zu Entscheidungen führt, die betroffene Person
verletzt haben.» Die Klinik hat nach eigenen Angaben als eine Folge
des Streits einen internen Prozess eingeleitet, bei dem sich die
Beschäftigten mit dem «Thema der Geschlechtsdiversität»
auseinandersetzen.
Amtsgericht will im April entscheiden
Am 17. April will das Amtsgericht in Brandenburg an der Havel seine
Entscheidung verkünden. Entweder es gebe ein Urteil oder eine
Beweisaufnahme, sagte Richter Matthias Thiele. Solche
Rechtsstreitigkeiten kämen recht selten vor.
Krankenhausgesellschaft verweist auf Leitfäden in Kliniken
Der Vorstandsvorsitzende der Deutschen Krankenhausgesellschaft,
Gerald Gaß, sagte, es gebe keine Erkenntnisse, die auf eine wachsende
Unsicherheit in Kliniken im Umgang mit Transmenschen und
nicht-binären Personen schließen ließen. «In fast allen Kliniken
existieren Leitfäden, Leitbilder oder Handreichungen anderer Art, in
denen der sensible, respektvolle und diskriminierungsfreie Umgang mit
den Patientinnen und Patienten, aber auch innerhalb der eigenen
Belegschaft thematisiert wird.»
«Oben-Ohne-Baden» in Berliner Schwimmbädern für alle erlaubt
Unabhängig von dem Fall der Brandenburger Reha-Klinik sorgte
Oben-Ohne-Baden immer wieder für Rechtsstreitigkeiten. Nach einer
Beschwerde einer Frau ist es in den Berliner Schwimmbädern seit 2023
für alle Personen erlaubt.
Zudem machte ein Streit vor Jahren in der Hauptstadt Schlagzeilen:
Eine Mutter sonnte sich oben ohne und musste deswegen einen
Wasserspielplatz in Berlin verlassen. Auch dieser Fall hatte
Konsequenzen: Eine zuständige Ombudsstelle in Berlin ging von einer
Diskriminierung aus. Seitdem gilt an dem Spielplatz für alle
Geschlechter, dass die Badebekleidung die primären Geschlechtsorgane
vollständig bedecken muss - die Brüste also nicht.
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