Anerkennung ausländischer Abschlüsse
Dillenburg (dpa/lhe) - Wer im Ausland studiert hat und in Hessen als
Arzt, Zahnärztin oder Apotheker arbeiten möchte, muss einen Antrag
auf Approbation stellen. Zuständig ist das Hessische Landesamt für
Gesundheit und Pflege (HLfGP) in Dillenburg.
Dabei gibt es im Prinzip zwei Möglichkeiten: die sogenannte
Gleichwertigkeitsprüfung auf Basis von Unterlagen und die sogenannte
Kenntnisprüfung in Form einer Prüfung. Vorübergehend kann auch eine
befristete Berufserlaubnis erteilt werden.
Seit April 2025 unterstützt das sogenannte
Pflegequalifizierungszentrum Hessen Antragsteller aus
Nicht-EU-Staaten. Es nimmt Erstanträge entgegen, prüft sie auf
Vollständigkeit und hilft, falls nötig, beim Vervollständigen der
Unterlagen. Bei allem steht immer der Patientenschutz im Mittelpunkt,
wie das Landesamt berichtet.
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