So häufig fehlen Schüler unentschuldigt im Unterricht

Beim Verstoß gegen die Schulpflicht können saftige Geldstrafen
blühen. Warum Schüler überhaupt schwänzen, wie groß das Problem i
n
Thüringen ist und was dagegen getan werden kann.

Erfurt (dpa/th) - Bei manchen geht es nicht nur um Tage, sondern um
Wochen: Auch in Thüringen fehlen Schülerinnen und Schüler immer
wieder unentschuldigt im Unterricht. Dabei hält sich die
Größenordnung des Problems einigermaßen hartnäckig: Sieben Prozent

aller Schüler allgemeinbildender Schulen blieben nach Angaben des
Bildungsministeriums im vergangenen Schuljahr dem Unterricht
unentschuldigt fern. Auch im Schuljahr 2023/24 lag der Anteil bei
sieben Prozent. 

Im teils noch von der Corona-Pandemie geprägten Schuljahr 2022/23
waren es 6,3 Prozent der Schüler gewesen. Der Anteil steigt im
Durchschnitt seit einigen Jahren an: 2014/15 lag er noch bei 3,5
Prozent. 

Anstieg auch bei längeren Fehlzeiten 

Große Unterschiede bei den Fehlzeiten ohne berechtigten Grund gibt es
bei den Schularten: So betrug etwa der Anteil dieser Schüler zuletzt
an den Regelschulen 14,2 Prozent, an den Gymnasien dagegen nur 2,4
Prozent. 

Das Ministerium unterscheidet auch nach der Anzahl der
unentschuldigten Fehltage: Erst ab elf Tagen ist von einem
beständigen Fehlen die Rede, mit mehr als 20 gilt das Fehlen als
massiv, ab 40 als permanent. 

Insgesamt zwei Prozent der rund 210.000 Schülern an den
allgemeinbildenden Schulen fehlten demnach im vergangenen Schuljahr
mindestens elf Tage oder mehr unentschuldigt. Auch hier ist der
Anteil der entsprechenden Schüler in den vergangenen Jahren
gestiegen; im Schuljahr 2014/15 lag er bei 0,9 Prozent. 

Woher kommt der Anstieg?

Grundsätzlich kann es laut Ministerium verschiedene Ursachen haben,
warum Schüler unentschuldigt der Schule fernbleiben. Das kann von
finanziellen Problemen zu Hause und schwierigen Situationen der
Eltern über Versagensängste bis hin zu Furcht vor Mitschülern oder
Lehrern oder Stress mit dem Freundeskreis reichen. Aber auch ein
negatives Schulklima, ein schlechtes Verhältnis zwischen Lehrer und
Schülern oder schlicht lebensferner Unterricht nennt das Ministerium
in einer Veröffentlichung zu dem Thema als weitere Beispiele.

Der stellvertretende Vorsitzende der Landesschülervertretung
Thüringen Ben Kottek geht davon aus, dass etwa Leistungsdruck und
mitunter auch damit verbundene psychische Belastungen Gründe für
dauerhaftes Schulschwänzen sein können. «Der Notendruck und dass
alles bewertet wird, was man in der Schule tut, gehört dazu», so
Kottek. So würden manche Schülerinnen und Schüler im Schwänzen eine
n
Ausweg aus dieser Lage sehen.

Zudem hat aus Sicht des Gymnasiasten die psychische Belastung für
Schüler in den vergangenen Jahren zugenommen. «Social Media und
Cybermobbing, das gab es in der Zeit vor dem Internet schlicht nicht.
Dazu kommt Stress durch Kriege und andere belastende Inhalte, die man
im Internet sieht», zählt Kottek auf. Auch Spätfolgen aus der
Corona-Pandemie-Zeit, als es etwa keinen Präsenzunterricht gab, nennt
er in diesem Zusammenhang.

Was kann getan werden?

Kottek fordert, dass in der Schule besser über psychische Krankheiten
aufgeklärt und darüber informiert wird, wo Hilfe zu finden ist. Das
könne etwa im Ethik- oder Sozialkunde-Unterricht geschehen, auch mehr
Schulpsychologen könnten an der Stelle helfen. Wichtig ist ihm
zufolge, dass sich Schulen vor dem Thema nicht verschließen.
«Psychische Krankheiten waren lange ein Tabu-Thema, da hieß es: Zähne

zusammenbeißen und durch», so Kottek. 

Generell seien angesichts dieser Entwicklungen mehr Schulpsychologen
nötig, meint der Schülervertreter. 2024 kam in Thüringen ein
Schulpsychologe auf rund 5.000 Schüler, wie aus einer Befragung der
Sektion Schulpsychologie des Berufsverbands Deutscher Psychologinnen
und Psychologen hervorgeht.

Das Ministerium betont, dass es keine Pauschallösung gebe und jeder
Fall eines chronischen Schulschwänzers individuell und im Gespräch
auch mit den Erziehungsberechtigten betrachtet werden müsse, um die
genauen Hintergründe zu verstehen. Es solle nicht in erster Linie um
Sanktionen, sondern darum gehen, betroffene Schüler wieder für den
Unterricht gewinnen zu können. «Alle sollen merken: Ich bin wichtig»,

heißt es dazu im Empfehlungsschreiben des Ministeriums zum Thema
Schuldistanz.

Blieben Gespräche und Hilfsangebote aber ohne Erfolg, müssten Schulen
alle rechtlichen Möglichkeiten in Betracht ziehen. 

Und wie wird das unentschuldigte Fehlen rechtlich bewertet?

In Thüringen gilt die Schulpflicht. Wer als Schulpflichtiger
beharrlich ohne guten Grund dem Unterricht oder verbindlichen
Schulveranstaltungen fernbleibt, verhält sich ordnungswidrig. Das
gilt auch für Eltern, wenn sie ihrer gesetzlichen Verpflichtung nicht
nachkommen, wenn sie nicht Sorge dafür tragen, dass ihre
minderjährigen schulpflichtigen Kinder den Unterricht besuchen. 

Bis zu 1.500 Euro Geldbuße sind in solchen Fällen möglich. Die genaue

Höhe legt das Ordnungsamt fest und orientiert sich dabei etwa an der
Anzahl der unentschuldigten Fehltage.

Im Extremfall können Schulschwänzer laut Thüringer Schulgesetz auch
mit Zwang in die Schule gebracht werden. Das sei aber nur dann
zulässig, wenn alle anderen pädagogischen Mittel, persönliche
Beratung und auch die Hilfe des Jugendamtes erfolglos geblieben
seien. Sinnig sei eine so drastische Maßnahme auch nur dann, wenn
Aussicht darauf besteht, dass der betroffene Schüler damit dazu
gebracht werde, selbstständig nachhaltig und dauerhaft den Unterricht
zu besuchen.

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