Viereinhalb Jahre Haft nach Sprengung eines Geldautomaten

Mit einem gestohlenen Auto und einem Gasgemisch versuchte ein Mann,
in Klütz einen Geldautomaten zu sprengen. Nun soll er mehrere Jahre
in Haft. Und zeigt sich unbeeindruckt.

Schwerin (dpa/mv) - Es war ein Indizienprozess mit rund ein Dutzend
geladener Zeugen: Nach der Sprengung eines Geldautomaten in Klütz in
Nordwestmecklenburg ist ein 55-Jähriger zu viereinhalb Jahren
Gefängnis verurteilt worden. Das Landgericht Schwerin sprach ihn
wegen Herbeiführens einer Sprengstoffexplosion und versuchten
Diebstahls in besonders schwerem Fall schuldig. Der Mann bleibt
vorerst in Untersuchungshaft.

Das Gericht folgte damit im Wesentlichen dem Antrag der
Staatsanwaltschaft. Der Angeklagte reagierte auf das Urteil mit
Kopfschütteln und lachte mehrfach kurz auf. Er hatte die Tat vor
Gericht bis zuletzt bestritten. Der Mann ist laut Staatsanwaltschaft
mehrfach einschlägig vorbestraft. Noch ist das Urteil nicht
rechtskräftig, der Angeklagte will laut Verteidigung Revision
einlegen.

Notizzettel mit Fluchtroute im Auto

Das Gericht sah es demnach als erwiesen an, dass der 55-Jährige im
Oktober 2024 nachts mit einem gestohlenen Auto an einen Geldautomaten
vor einen Getränkemarkt in Klütz gefahren war und dort ein explosives
Sauerstoff-Acetylen-Gasgemisch in den Automaten geleitet hatte. Als
der Tresor durch die Sprengung nicht geknackt wurde, sei der Mann
ohne Beute geflohen. Es entstand ein Sachschaden von rund 12.000
Euro.

Laut Staatsanwaltschaft wurden in dem Auto neben Gas- und
Sauerstoffflaschen auch rund drei Meter lange Schläuche,
Bremsenreiniger und Gehörschutz gefunden. «Das ist die Ausrüstung
eines Automatensprengers», sagte der Staatsanwalt. Zudem seien
Notizzettel mit der Fluchtroute und eine Bildschirmaufnahme auf dem
Laptop des Mannes gefunden worden, die den Geldautomaten am späteren
Tatort zeige. In einem Überwachungsvideo sei das Auto zu erkennen
gewesen, auch Schuhabdrücke gab es demnach. Die Indizien seien
erdrückend.

Die Verteidigung hatte auf unschuldig plädiert und einen Freispruch
gefordert. Der Angeklagte habe das Auto zwar genutzt, aber nicht
alleine. Namen könne er nicht nennen. Es bestünden nach wie vor
Zweifel, daher sei eine bedenkenlose Verurteilung unmöglich.

Richter: «kaltschnäuzig und gefährlich»

Der Vorsitzende Richter Jan Balbach sprach in seiner
Urteilsbegründung von einem «Indizienring». «Alles passt zusammen
»,
sagte er. Der Angeklagte sei bei der Tat «hochriskant, kaltschnäuzig
und gefährlich» vorgegangen und habe eine hohe kriminelle Energie.
Vor Gericht sei er kalt aufgetreten und habe sich nach Prozessauftakt
den Kopf blutig rasiert, um nicht von den Zeuginnen und Zeugen
erkannt zu werden. Bei einer erneuten Verurteilung drohe ihm eine
Sicherheitsverwahrung, sagte Balbach. «Dieses Urteil ist der letzte
Warnschuss.»

Ursprünglich war die Urteilsverkündung bereits am Dienstag geplant
gewesen, dann aber um einen Tag verschoben worden. Der Angeklagte
musste der Kammer zufolge wegen unstillbaren Nasenblutens zum Arzt. 

Schon bei Prozessbeginn im Januar hatte der Mann über gesundheitliche
Probleme geklagt. Seine Verteidigung hatte daraufhin die Aussetzung
des Verfahrens wegen Verhandlungsunfähigkeit ihres Mandanten
beantragt. Nach der medizinischen Untersuchung durch einen Amtsarzt
wurde der Mann jedoch für verhandlungsfähig befunden, wie ein
Sprecher des Gerichts bestätigte.

Immer wieder werden Geldautomaten gesprengt

In diesem Jahr wurden nach Angaben des Landeskriminalamts (LKA)
bereits zwei Geldautomaten im Februar in Rostock gesprengt. Zwei
Tatverdächtige seien daraufhin festgenommen worden. Für 2025 seien
insgesamt zwei Sprengungen bekannt. 2024 waren es demnach vier und im
Jahr davor zwölf gesprengte Geldautomaten gewesen.

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